Dr. Marcus Optendrenk
Die Bausparkassen in ganz Deutschland stehen vor enormen Herausforderungen. Die weiterhin vorhandenen Unsicherheiten rund um den Krieg in der Ukraine führen zu einem starken Anstieg der Inflationsrate. Neben steigenden Preisen, die die Kaufkraft der privaten Haushalte senken, steigt auch das Zinsniveau durch die daraufhin angepasste Zinspolitik der EZB an. Die Nachfrage nach Immobilien und Finanzierungen ist zwar auf einem hohen Niveau, aber das steigende Zinsniveau und hohe Materialkosten wirken dämpfend auf die Finanzierungsnachfrage. Möglichkeiten einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Landesbausparkassen bis hin zu Fusionen von Instituten werden flächendeckend geprüft. Ein Zusammenschluss der LBS Bayern mit der LBS SüdWest und eine Fusion von der LBS Ost mit der LBS Schleswig-Holstein werden derzeit geprüft. Im Rahmen dieses Konsolidierungsprozesses bei den Landesbausparkassen beabsichtigen auch die Träger der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover ihre Landesbausparkassen zu vereinigen. Die LBS Nord soll auf die doppelt so große und ertragsstärkere LBS West verschmolzen werden. In der Zukunft soll die fusionierte Landesbausparkasse dann unter dem Namen LBS NordWest mit einem Doppelsitz in Münster und Hannover firmieren. Die Aufsicht über die LBS NordWest wird das Ministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Niedersächsischen Finanzministerium führen. Die Entscheidung zur Fusion wird bei den Sparkassen einhellig unterstützt. Die Fusion wird auch von den Personalvertretungen gut und konstruktiv begleitet. Hierbei spielt sicherlich eine wesentliche Rolle, dass die Belegschaften im bisherigen Fusionsprozess von den Landesbausparkassen eingebunden wurden und im Zuge des Zusammenschlusses keine betriebsbedingten Kündigungen geplant sind. 29.03.2023 Die Träger der LBS West haben uns als Landesregierung gebeten, zusammen mit dem Land Niedersachsen den rechtlichen Rahmen für eine Vereinigung der LBS West und der LBS Nord zu schaffen. Der vorliegende Staatsvertrag ermöglicht die Fusion, bewirkt diese jedoch nicht unmittelbar. Vielmehr bedarf es hierfür eines Verschmelzungsvertrags, der Anfang April zwischen der LBS West und der LBS Nord unter Beteiligung ihrer jeweiligen Träger geschlossen werden soll. Die hierfür erforderlichen Gremienbeschlüsse der LBS West und der LBS Nord und deren Träger sind bereits gefasst. Ein Staatsvertrag ist im vorliegenden Fall erforderlich, weil das Land Niedersachsen das Bauspargeschäft der LBS Nord als öffentliche Aufgabe auf die LBS West als übernehmende Anstalt des öffentlichen Rechts überträgt. Die verschmolzene Anstalt des öffentlichen Rechts wird dann jeweils über die Grenzen der Bundesländer hinweg tätig. Grundsätzlich findet nordrhein-westfälisches Recht Anwendung. Der unter Federführung meines Hauses in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium Niedersachsen erarbeitete Entwurf eines Staatsvertrags enthält die rechtliche Grundlage für die Genehmigung einer Verschmelzung der LBS Nord auf die LBS West. Ferner regelt er die rechtlichen Verhältnisse der dann fusionierten und unter dem Namen LBS NordWest firmierenden Anstalt des öffentlichen Rechts. Was mir besonders wichtig ist: Die Trägerschaft an der LBS NordWest bleibt eine öffentliche Aufgabe. Privatrechtliche Personen bedürfen für eine Trägerschaft neben der Zustimmung der anderen Träger daher einer Beleihung. Der Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag sieht vor, dass der Landtag dem von den Ministern der Finanzen der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen noch zu unterzeichnenden Staatsvertrag zustimmt. Gleichzeitig setzt es eine redaktionelle Änderung der Landeshaushaltsordnung in Folge der Umfirmierung der LBS West zur LBS NordWest um. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ersetzt der Staatsvertrag die bisherige anstaltsrechtliche Grundlage der LBS West im Gesetz über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse. Das Gesetz ist daher ab diesem Zeitpunkt obsolet und kann aufgehoben werden. Erlauben Sie mir abschließend noch etwas zur Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells der Bausparkassen zu sagen: Landtag Durch die veränderte Zinspolitik der EZB gewinnt das Bausparen wieder an Attraktivität und wird vermehrt zur Absicherung gegen steigende Zinsen verwendet. Mittelfristig sind daher bei den Bausparkassen steigende Erträge zu erwarten. In 2022 hatte die LBS West ein Wachstum im Bauspargeschäft von 55% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Die ersten Monate in 2023 zeigen nochmals deutliche Wachstumsraten. Das für das Bausparen ebenfalls wichtige Finanzierungs- und Modernisierungsgeschäft entwickelte sich in 2022 insgesamt positiv. Ob dies kurzfristig so bleibt, ist noch abzuwarten. Mittelfristig ist jedoch wegen des erheblichen Wohnraumbedarfs von guten Perspektiven für Bausparkassen auszugehen. Durch die Fusion der LBS West und der LBS Nord wird ein konkurrenzfähiges und zukunftsorientiertes Unternehmen entstehen, das den nordrheinwestfälischen und den niedersächsischen Standort stärken wird. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. 29.03.2023 Landtag Anlage 3 Zu TOP 16 „Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und weiterer Vorschriften“ – zu Protokoll gegebene Reden
