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Dr. Hartmut Beucker

AfD 29.03.2023 Sitzungen 18/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Mit Resozialisierung wird alles besser, also schreiben wir mal ein Gesetz, in dem das festgeschrieben wird – so die mir etwas technisch anmutende, normativgläubige Ansicht der FDP. Gewiss ist: Vor gewalttätigen Wiederholungstätern lässt sich die Gesellschaft schützen, wenn die abgeurteilten Täter vor dem Rückfall bewahrt werden. Als Herzstück einer effizienteren Resozialisierung und für mehr Sicherheit präsentiert die FDP uns zwei Maßnahmen: Das ist zum einen ein gesetzlich verankertes Übergangsmanagement für Strafgefangene allgemein und zum anderen sind es spezielle Resozialisierungsmaßnahmen für straffällig gewordene psychisch erkrankte Kriegsflüchtlinge. So soll die Rückfallquote systematisch gesenkt werden. Ihr Ansatz ist also: Wir müssen uns mehr um die Gefangenen kümmern und ihre Wiedereingliederung verbessern, dann schützen wir uns auch besser vor gewalttätigen Wiederholungstätern. Nur: Eine Betreuungslücke, die durch ein weiteres Gesetz geschlossen werden müsste, gibt es gar nicht, denn es gibt bereits die Straffälligenhilfe und zentrale Beratungsstellen. Wenn Ihnen eine effiziente Resozialisierung so wichtig ist, dann wäre es der richtige Weg, die Angebote der Straffälligenhilfe und der zentralen Beratungsstelle des Landes für Inhaftierte und Haftentlassene auszubauen. Ein Resozialisierungsgesetz schafft eine teure neue Behördenstruktur, und die Verwaltungs- und Dokumentationskosten erschweren die Finanzierung der eigentlichen Aufgaben. In den Gefängnissen fehlt schon jetzt die Basis, um Häftlinge vernünftig auf ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten. Gerade ist recherchiert worden, dass dort 900 Personalstellen fehlen. Die Personaldecke ist viel zu dünn, um den Bediensteten zum jetzigen Zeitpunkt noch weitere Aufgaben aufzubürden. Ein Resozialisierungsgesetz ändert also überhaupt nichts, und ausgerechnet in Ihrem eigenen Antrag liefern Sie den besten Beleg dafür. Sie nehmen als denkbar schlechtestes Beispiel die Messerattacke von Brokstedt. Der Rechts- und Innenausschuss beschäftigte sich auch bei uns im Landtag mit diesem Fall. Ich zitiere aus dem Antrag: „So hat am 25. Januar 2023 ein 33-jähriger staatenloser Palästinenser, der bereits wiederholt durch Gewaltstraftaten in Erscheinung getreten war, zwei Menschen mit einem Messer getötet Landtag und fünf weitere Menschen teilweise schwer verletzt.“ Nur wenige Tage vor der Tat war der Täter in Hamburg „aus der Untersuchungshaft entlassen worden“. Unerwähnt lassen Sie in Ihrem Antrag, dass es in Hamburg ein Resozialisierungsgesetz gibt. Das sieht so aus wie das, mit dem Sie uns hier beglücken wollen. Aber es steht gerade wegen des aktuellen Falles in Brokstedt auf dem Prüfstand. Der Vater der bei der Messerattacke getöteten 17- Jährigen äußerte sich vor Kurzem, der Tod seiner Tochter sei kein Einzelfall. Es gebe zu viel Nachsicht bei straffällig gewordenen Migranten wie Ibrahim A. Wörtlich sagte er: Was hat so ein Mensch in Freiheit zu suchen? Wir werden dem trauernden Vater da wenig widersprechen. Der Kontrollverlust in der Migrationspolitik und die wachsende Unsicherheit auf den Straßen hängen unmittelbar auch mit dem Behördenversagen in dieser speziellen Sache zusammen. Wer das leugnet, verspielt das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Bürger in das Funktionieren staatlicher Strukturen. (Beifall von der AfD) Seit 2015 kommen viele Migranten nicht nur nach Deutschland, sondern auch sehr schnell in staatlichen Gewahrsam. Denn die Schutzgewährenden müssen vor ihren Schutzsuchenden geschützt werden. Gegen nachweislich gewaltbereite, mehrfach verurteilte Migranten wie in Brokstedt hilft kein Resozialisierungsgesetz mit speziellen, teuren Maßnahmen, da hilft am besten Abschiebung. (Beifall von der AfD) Im Falle Ibrahim A. gibt es nichts zu resozialisieren. Das Gesetz ist überflüssig, die Überweisung in den Ausschuss nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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