landtag.nrw.de ↗

Ralf Witzel

FDP 29.03.2023 Sitzungen 18/27

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor genau drei Jahren haben wir hier im Landtag Nordrhein-Westfalen über einen historischen Rettungsschirm debattiert, um die Folgen der weltweiten Coronapandemie bestmöglich zu bekämpfen. Die Bürger unseres Landes und in weiten Teilen der Welt waren mit einer außerordentlichen Notsituation konfrontiert. Das Coronavirus hat Leib und Leben etlicher Menschen bedroht, viel zu viele sind daran verstorben. Diese ergriffenen Maßnahmen sollten Menschenleben retten. Wir haben sie in dem Bewusstsein beschlossen, dass sie persönliche Freiheiten einschränken und fatale Auswirkungen auf die Wirtschaft unseres Landes haben. Die Bundesbank hat eine ausgeprägte Rezession prognostiziert mit Einbrüchen bei Binnennachfrage und Exportgeschäft. Für die bestmögliche Bewältigung dieser Krise sollte damals schnell alles Notwenige unternommen werden, um unsere Unternehmen, Selbstständigen, Vereine, Einrichtungen und Dienstleister für die Folgen der staatlich verordneten Stilllegungen zu entschädigen. Wir haben einen Rettungspakt im historischen Ausmaß beschlossen, um den Betroffenen zu helfen, die ohne eigenes Verschulden durch direkte Beschäftigungsverbote oder mittelbare Folgen der Coronakrise in ihrer Existenz gefährdet gewesen sind. Öffentliche Hilfen müssen dabei betrieblich notwendig und ohne Fehlanreize oder Mitnahmeeffekte ausgestaltet sein, beispielsweise durch nachträgliche 29.03.2023 Prüfungen, die bei Falschangaben auch Sanktionen bewirken. So haben wir das aufgesetzt. Unser Ziel ist es allerdings nie gewesen, als Selbstzweck 25 Milliarden Euro auszugeben. Die 25 Milliarden Euro sind nur als maximaler Deckel festgelegt worden. Die FDP-Landtagsfraktion hat zugleich auch bei etlichen Landtagsdebatten betont, dass es unser Ansporn sein sollte, am Ende weit weniger Schulden zu machen. (Beifall von der FDP) Die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise der Jahre 2008/2009 ist für uns zugleich Referenz und Hoffnung gewesen, bei vernünftiger Vorgehensweise den maximalen Ziehungsrahmen für Hilfen bei Weitem nicht ausschöpfen zu müssen. Heute ist es Zeit, Bilanz zu ziehen, wie sinnvoll und notwendig unter Berücksichtigung der zuvor genannten Leitgedanken die Entscheidungen des Landtags tatsächlich gewesen sind. Einen wichtigen Bewertungsmaßstab für diese Fragen und den Umgang mit Neuverschuldung hat uns einmal mehr der Landesrechnungshof geliefert. Dieser hat ebenso wie der Bund der Steuerzahler interessante Entwicklungen festgestellt. Die ersten Hilfsmaßnahmen hatten eine enge Zweckbindung und einen hohen Zielerreichungsgrad für die Bekämpfung von Corona und dessen Folgen. Einige Beispiele: Die Krankenhausinfrastruktur wurde ertüchtigt, um Bettenkapazitäten zu erhöhen und mehr Behandlungsplätze mit Beatmungsgeräten vorzuhalten. Millionen Masken wurden für Bildungseinrichtungen oder Landesbedienstete angeschafft, damit diejenigen, die auf staatliche Veranlassung fremden Kontakten ausgesetzt sind, zugleich einen Schutz erfahren. Über ein breit angelegtes Testregime in Schulen und Kitas sollten Erkrankungen frühzeitig entdeckt und damit Verbreitungsgefahren reduziert werden. Unternehmer, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben, aber durch staatlich verordnete Untersagung dieses nicht ausüben durften, wurden entschädigt. Dies alles sind Beispiele für Maßnahmen, die für die Zwecke der Bekämpfung der Pandemie und ihrer ökonomischen sowie sozialen Folgen geeignet und sachangemessen gewesen sind. Zur Wahrheit gehört aber auch: Je länger die Coronakrise angedauert hat, umso eher hat sich in den Ministerien die Idee verbreitet, über diesen Weg der Aushebelung des Neuverschuldungsverbots viele Ausgaben zu beantragen, die den Anforderungen eines klaren Coronabezugs ausdrücklich nicht genügen. (Beifall von der FDP) Diese Ausgaben mögen für sich genommen aus anderen Gründen durchaus sinnvoll sein, aber sie Landtag gehören dann in den regulären Haushalt und nicht zu dessen Umgehung in einen Rettungsschirm. Der Landesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler haben diese Entwicklungen zu Recht kritisiert. Aus diesem Grund hat meine Fraktion mit zunehmender zeitlicher Dauer Maßnahmenvorschläge nicht mehr immer und bei allen Ausgaben mitgetragen. Ein typisches Beispiel für die Zweckentfremdung der Coronamittel ist das Programm für Investitionen in Klimaschutzprojekte. Ich verweise auf den Haushalts- und Finanzausschuss am 25. August 2022. Das Ziel mag ehrenwert sein, es hat aber in dieser späten Coronaphase rein gar nichts mehr mit einem ernsthaften Coronabezug zu tun. Das ist ein reines Koalitionsgeschenk des Finanzministers an die Grünen zulasten einer soliden Finanzpolitik und damit auch gegen die Interessen der jungen Generation. (Beifall von der FDP) Es ist auch ausdrücklich kein Trost, (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) dass der knapp 800 Milliarden Euro umfassende angebliche EU-Coronafonds es nicht besser macht. Aus dieser neuartigen und kompletten Schuldenfinanzierung soll beispielsweise Italien ein Geldgeschenk von rund 200 Milliarden Euro erhalten, die der Bund der Steuerzahler als Wundertüte an schuldenfinanzierten Projekten bezeichnet. Die Weltraumindustrie erhält demnach einen Milliardenbetrag, die gendergerechte Zertifizierung einen zweistelligen Millionenbetrag, und auch die Ausrichtung eines weltweiten Golfturniers wird auf Kosten der Steuerzahler durch die EU subventioniert. Hier in Nordrhein-Westfalen wollten CDU und Grüne es mit der Zweckentfremdung der Coronamittel im vierten Quartal 2022 auf die Spitze treiben. Der Rettungsschirm wurde anlasslos mit milliardenschweren Kreditaufnahmen befüllt, ohne dass dies für coronabedingte Ausgaben notwendig gewesen wäre. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Das NRW-Rettungsschirmgesetz hat bislang klar festgelegt, dass nach Auslaufen der bewilligten Einzelmaßnahmen noch verfügbare – also rückblickend zu viel aufgenommene – zweckgebundene Kreditmittel selbstverständlich zur anteiligen Tilgung der Coronaschulden herangezogen werden. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Diesen Grundsatz wollte die schwarz-grüne Regierung Ende 2022 kurzerhand aushebeln. Der Landesrechnungshof hat den Finanzminister daher als Trickser überführt, der leichtfertig Verfassungsbruch begehen will. Ich erinnere Sie an die 29.03.2023 Stellungnahme 18/128. Dort ist im Wortlaut nachzulesen: „Der Landesrechnungshof sieht sowohl die Kreditaufnahmen 2022 als auch deren vorgesehene Verwendung für die Krisenbewältigungs-Rücklage als verfassungswidrig an.“ Auf die Umetikettierung der bisher angeblich für Coronazwecke aufgenommenen Schulden zur bequemen zusätzlichen Finanzierung schwarz-grüner Koalitionsprojekte vorbei am regulären Landeshaushalt haben Sie erst nach massiver Kritik des Landesrechnungshofs und erst in allerletzter Sekunde verzichtet. Von Ihrem Vorhaben, sich am Kernhaushalt 2023 vorbei weitere Finanzmittel für eine expansive Haushaltspolitik zu besorgen, haben Sie in der Sache aber leider nicht abgelassen, sondern nur den Weg Ihres Vorgehens geändert. Sie haben einfach die Notlage beschlossen und einen neuen Schuldenschirm aufgelegt. Mit diesem wollen Sie ohnehin notwendige und aus ganz anderen Gründen oft auch sinnvolle Ausgaben tätigen. Nicht alle Ausgaben sind falsch, aber Ihr Finanzierungsweg über die Aushebelung des Neuverschuldungsverbots ist unzulässig. (Beifall von Angela Freimuth [FDP] und Diet- mar Brockes [FDP]) Ihr eigentliches Ziel war bei all den Volten, die Sie gedreht haben – egal welcher Weg mit welcher Begründung wann und wie gewählt wird –: Am Ende des Tages sollen, mit neuen Schulden finanziert, immer 5 Milliarden Euro den Kernhaushalt ergänzen. Den Hintergrund für diese schwarz-grüne Operation kennen wir. Wir können Sie auch der dpa entnehmen: Am 20. September 2022 plädierte Mona Neubaur für die Aussetzung der Schuldenbremse. Damals hat ihr der Finanzminister noch widersprochen. Bis Ende des Jahres hatte sie ihn dann weichgekocht. Wir alle sollten aus den Erfahrungen mit diesem Coronarettungsschirm lernen und zukünftig keinen Sündenfall begehen. Die Schuldenbremse ist nämlich nichts, was man so einfach akademisch-theoretisch betrachten kann. Sie ist ausdrücklich auch keine Freiheitsberaubung. Sie dient ganz praktisch der Nachhaltigkeit im öffentlichen Finanzwesen und ist zugleich auch die beste Inflationsbremse. (Beifall von der FDP) Wichtiger als der Blick in den Rückspiegel sind heute die Lehren für die Zukunft. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, fordere ich Sie auf: Lernen Sie endlich aus den Erfahrungen, die wir mit diesem Coronarettungsschirm gemacht haben. Hören Sie häufiger auf die Feststellungen des Landesrechnungshofs – dies ausdrücklich auch als Botschaft an Landtag diejenigen adressiert, die heute Regierungsverantwortung tragen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Sie haben ja alles rich- tig gemacht!) Kehren Sie damit zu der Erkenntnis zurück, dass auf Pump kein Staat zu machen ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Alle Reden von Ralf Witzel Protokoll ↗