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Carolin Kirsch

SPD 29.03.2023 Sitzungen 18/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses der 18. Wahlperiode habe ich heute erstmals, aber zugleich auch letztmals die Aufgabe, über die nach § 31 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2022 dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegten Maßnahmen zu berichten. In den letzten Jahren haben wir durch die Coronapandemie eine beispiellose Situation erlebt, die unser Land und unsere Gesellschaft auf eine harte Probe gestellt hat. Es war eine Zeit, die von Unsicherheit und Veränderung geprägt war und die uns alle vielfältig betroffen hat. Umso wichtiger war es, dass der Landtag mit dem Corona-Rettungsschirm ab 2020 verlässliche Unterstützung in Krisenzeiten ermöglicht hat. Landtag Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und dem NRW-Rettungsschirmgesetz 2020 sind gemäß § 31 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes Einwilligungen des Haushalts- und Finanzausschusses für die vom Ministerium der Finanzen einzurichtenden Haushaltstitel für die Verausgabung von Mitteln zur Abfederung der direkten und indirekten Folgen der Coronakrise erforderlich geworden. Die Regelungen des § 31 Abs. 2, die durch das genannte erste Nachtragshaushaltsgesetz in das Haushaltsgesetz aufgenommen wurden, wurden sowohl im Haushaltsgesetz 2021 als auch im Haushaltsgesetz 2022 fortgeschrieben. Die von der Landesregierung vorgesehenen Ausgaben bedurften der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses, sofern die Zustimmung im Hinblick auf die Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden konnte. Zu der Frage, ob eine Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses erreicht werden konnte, war dieser zu konsultieren. War dies nicht der Fall, hatte die Landesregierung den Haushalts- und Finanzausschuss zeitnah zu unterrichten. Der Landtag wurde in der 17. Wahlperiode seit Beschluss des NRW-Rettungsschirms insgesamt viermal über die dem HFA zur Entscheidung vorgelegten Maßnahmen unterrichtet. Die aktuelle Unterrichtung schließt sich nunmehr an die 17. Wahlperiode an und umfasst abschließend den Berichtszeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2022. Mit dem Haushaltsgesetz des laufenden Jahres 2023 ist nur noch die Abwicklung des NRW-Rettungsschirms vorgesehen. Die Einwilligung des HFA in Coronamaßnahmen entfällt somit. In den Jahren 2020 bis 2022 haben die Entscheidungen über die Maßnahmen des jeweils geltenden Haushaltsgesetzes allen Beteiligten eine hohe Flexibilität abverlangt. Die Vorlagen erreichten den Ausschuss in der Regel aus laufenden Kabinettssitzungen heraus. Die Ausschussmitglieder hatten ein Verfahren vereinbart, wonach der HFA möglichst noch in derselben Woche nach Ankündigung beraten sollte. Auch den kommunalen Spitzenverbänden wurde kurzfristig Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Der NRW-Rettungsschirm bzw. die Ermächtigung zur Kreditaufnahme hatte insgesamt ein Volumen von 25 Milliarden Euro. Die erforderliche Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Kreditaufnahme erfolgte jeweils auf der Basis einer Vorlage des Ministers der Finanzen im Wege der globalen Ermächtigung. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte im Jahr 2020 bereits Kreditaufnahmen von insgesamt 15 Milliarden Euro bewilligt. Am 2. September 2021 wurde eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 5 Milliarden Euro bewilligt. Damit wurden insgesamt 20 Milliarden 29.03.2023 Euro bewilligt. Das Ministerium hat diese Ermächtigung voll ausgeschöpft und daraus noch im Oktober und im November 2022 Kredite in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro aufgenommen, die allerdings, wie sich im Rahmen der Haushaltsberatungen herausstellte, für den Rettungsschirm nicht mehr benötigt wurden. Ausweislich der Vorlage 18/724 wurden in den Jahren 2020 bis 2022 aus dem Rettungsschirm Maßnahmen in Höhe von 16,175 Milliarden Euro bewilligt. Zum Stichtag des 9. Februar sind dann 13,106 Milliarden Euro abgeflossen. Eine abschließende Meldung zum Mittelabfluss steht immer noch aus. Insgesamt wurden im Haushalts- und Finanzausschuss mehr als 300 Vorlagen mit Maßnahmen durch die Landesregierung zur Entscheidung vorgelegt. Programme zur Beschaffung von Luftfiltern für Schulen und Kitas, die Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas bei der Durchführung von Coronatests, die Förderung des Alltagshelferprogramms, die Investitionspakete für Krankenhäuser und die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen und Sportvereinen sind nur einige von vielen Maßnahmen, in die der HFA eingewilligt hat. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen reagierten in der 17. Wahlperiode mit verschiedenen Maßnahmen und Maßgabenvorschlägen auf die Coronakrise, die durch die regierungstragenden Fraktionen allerdings nicht unterstützt wurden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf die Dringlichkeit der Maßnahmen oft mit der Durchführung von kurzfristigen Sitzungen reagiert. Auch dies zeugt von der Bedeutung, die dieser Krise und den Maßnahmen beigemessen wurde. In der 18. Wahlperiode wurden immerhin noch 23 Vorlagen im HFA beraten. Im Fall der Fortführung des Antigen-Selbsttests entschied der Minister der Finanzen in seiner gesetzlich zugesprochenen Eigenkompetenz erst einmal selber und unterrichtete den HFA anschließend. Zwei Vorlagen wurden in diesem Zeitraum nicht einvernehmlich beschlossen. Bei der Vorlage 18/54 ging es um die Aufstockung der Mittel zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung. Die Vorlage 18/65 war die Vorlage zur Aufstockung des Programms „Kommunale Investitionen in Klimaschutzprojekte". In beiden Fällen wurde der Zusammenhang mit den Folgen der Coronapandemie kritisch hinterfragt. Im Übrigen waren die Beschlüsse jedoch einstimmig. Als Vorsitzende des HFA möchte ich mich bei allen Beteiligten und insbesondere bei den Ausschussmitgliedern sowie bei den Mitarbeitenden der Fraktionen und der Landtagsverwaltung bedanken, die die Beratung kurzfristig zugeleiteter Vorlagen möglich gemacht haben. Die Aufarbeitung der Pandemie mit Blick auf die Folgen für die Gesellschaft und die Landtag Angemessenheit der Maßnahmen beginnt aber gerade erst. Parallel dazu musste sich der Landtag bereits in den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 mit den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auseinandersetzen. Mit § 31 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 2023 wird das Ministerium der Finanzen nun ermächtigt, für die Verausgabung der Mittel des Sondervermögens „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“ das erforderliche Kapitel, die Haushaltstitel, die Titelgruppen sowie die Haushaltsvermerke einzurichten. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied. Anders als beim Coronarettungsschirm bedürfen die von der Landesregierung vorgesehenen Ausgaben der Einwilligung des Landtags. Der Haushalts- und Finanzausschuss kann sich jedoch weiterhin regelmäßig über den Mittelabfluss unterrichten lassen. Die inhaltliche Bewertung der Maßnahmen obliegt den Fachausschüssen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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