Matthias Kerkhoff
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist guter Brauch in diesem Haus, dass Rechtsnormen, die uns als Landtag oder als Abgeordnete selbst betreffen, in einem möglichst breiten fraktionsübergreifenden Rahmen geändert werden. Das betrifft das Untersuchungsausschussgesetz genauso wie das Fraktionsgesetz, Abgeordnetengesetz oder unsere Geschäftsordnung. Einer Novellierung des PUA-Gesetzes in dieser Wahlperiode verschließen wir uns nicht. Wir wollen keine Einzelfallregelung einer einzigen Norm, nehmen diesen Gesetzentwurf aber gerne als Anregung auf. Jede Fraktion, die hier eine Änderung anstrebt, sucht sich im Vorfeld hierfür eine möglichst breite Mehrheit. Wir tun gut daran, es bei diesem Parlamentsbrauch zu belassen. – Herzlichen Dank (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
