Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Diese Antrag ist die Frucht vermeintlich trockener Arbeit praktischer Art in einem Untersuchungsausschuss, in meinem Fall in dem zu Anis Amri. Sich als Jurist irgendwann mit den Grundtexten der jeweiligen Arbeit zu beschäftigen und vertraut zu machen, kann nie schaden, auch wenn die Kollegen einfach mal loslegen. Man sollte den jeweiligen Text dann auch zu Ende lesen. Das lernt man schon früh im Studium. Wer das mit dem Gesetz zu den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen im Landtag NRW tut, findet die dem hier gestellten Antrag zugrunde liegende Fehlstellung. Der Ausschuss darf nach dem Gesetz Zeugen nicht vereidigen, er darf aber im Fall der Amtshilfe Dritte und Behörden ermächtigen, ihrerseits Zeugen zu vereidigen. Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich. Sucht man nach den Ursachen dafür, so findet man sie in einer Änderung des Gesetzes. Das muss 2003 gewesen sein. Damals schaffte man die Vereidigungsmöglichkeit für den Ausschuss selbst ab, in der richtigen Erkenntnis, dass hartnäckige Lügner sich auch von einer Vereidigung nicht beeindrucken lassen und die von einer Vereidigung Beeindruckten auch ohne Vereidigung die Wahrheit sagen. Nur hat man das nicht bis zur ganz hinten im Gesetz geregelten Amtshilfe durchgeändert. Landtag Ich will es kurz machen: Eine irgendwie geartete Begründung dafür, dass diese Fehlstellung gewollt sein könnte, gibt es nicht. Kein anderes Gesetz zu den Untersuchungsausschüssen in den anderen Ländern und im Bund kennt diese Volte. Man kann dem Fehler vorläufig begegnen, indem man die Regelung einfach ignoriert. Das aber ist Flickschusterei. Lassen Sie uns mit dieser unterlassenen vollständigen Änderung Schluss machen und das Gesetz mit sich ins Reine bringen. Das ist unsere Pflicht als gesetzgebende Kraft im Staat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
