Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht der Landesminister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hier angesprochene Thema der langen Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung ist ja nicht neu. Wir diskutieren das ja in Wahrheit schon lange. Die Wahrheit ist auch: Wenn wir eine offizielle Anfrage machen, dann ist die Antwort der KVen: Rechnerisch sind wir gut versorgt. – Und trotzdem zeigen diese Debatte und die Gespräche, die wir führen – ganz egal wo –, dass es rechnerisch sein mag, es faktisch aber nicht stimmt. Und das liegt daran, dass wir die Umsetzung einer Reform der Bedarfsplanung brauchen. Die Bundesländer haben alle gemeinsam bei der letzten GMK den Bund aufgefordert, dieses zu tun. Die Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung ist nicht auf Landesebene zu machen. Sie muss auf der Bundesebene gemacht werden. Es geht nicht anders. Sonst haben wir bei all den Anfragen an die KVen im Grunde nur ein stumpfes Schwert, weil die KV sagt: Nach der Bedarfsplanung, die jetzt in Deutschland gilt und die für Nordrhein-Westfalen gilt – Sie haben es ausgeführt –, gibt es eben keine freien Arztsitze. Das ist die Lage, die wir haben, und um die wir uns schon lange drehen. Ich weiß auch, dass der Bund in den letzten Jahren immer mal wieder was gemacht hat, zum Beispiel die Einführung von Sprechstunden in allen psychothera-Landtag peutischen Praxen, damit erst einmal jeder ein Angebot bekommt. Das ist jetzt auch schon über drei Jahre in Kraft. Und trotzdem berichtet hier der Antrag der SPD die Wahrheit, dass die Versorgungssituation nicht in Ordnung ist. Deswegen muss man ganz klar sagen, dass wir diese Reform der Bedarfsplanung brauchen. Sonst wird sich das Problem nicht grundsätzlich verändern lassen. Was wir wohl machen können – und das packen wir jetzt auch an; ich gebe zu, dass das vielleicht auch wegen Corona ein bisschen liegengeblieben ist –, ist bei uns im Land Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des § 103 Absatz 2 des Krankenversicherungsrechtes. Auf Antrag des Landes können zukünftig in gesperrten ländlichen Planungsbereichen oder einzelnen strukturschwachen Stadtteilen zusätzliche Arztsitze ausgewiesen werden. In der Gruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird das von besonderer Bedeutung sein. Das hat die Debatte heute deutlich gemacht. Deswegen erwarten wir, dass dies die Versorgung vor allem in weniger gut versorgten Regionen deutlich verbessern kann. Aber wir können es dann eben nur in den Gebieten umsetzen, die in dieser Verordnung als ländliche Gebiete definiert worden sind. Meine Fachabteilung wird das Thema jetzt auch zügig und konsequent angehen, sodass wir da unsere Handlungsspielräume ausnutzen. Wenn wir den Antrag im Ausschuss beraten, wird die Fachabteilung auch etwas konkreter darstellen können, in welchen Gebieten wir einen Hebel in der Hand haben. Letzteren wollen und müssen wir nun nutzen. Das zweite ist, dass wir als Land natürlich unter anderem landesweit niederschwellige gruppentherapeutische Angebote für psychisch belastete, nicht manifest erkrankte Kinder und Jugendliche zur Abmilderung der psychischen Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche sowie zur Verbesserung der angespannten Versorgungslage machen. Zur Verbesserung der Hilfeleistungen für psychisch Erkrankte schon vor Ort unterstützt die Landesregierung seit 2022 auch den Aufbau und die Arbeit von gemeindepsychiatrischen Verbünden. Ziel ist es, auch mit diesem Instrument einrichtungsübergreifende und gut aufeinander abgestimmte Hilfe für psychisch erkrankte Menschen zu leisten. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
