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Christof Rasche

29.03.2023 Sitzungen 18/27

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mich bei den Fraktionen von CDU und Grünen ganz herzlich für den Antrag bedanken, den sie heute eingebracht haben. Der Antrag zielt in zwei Richtungen. Die Landesregierung möge einerseits die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen in die Praxis umsetzen. Andererseits möge sie parallel die Reformen auf Bundesebene konstruktiv begleiten, sodass beide Vorhaben ineinandergreifen. Genau das ist wichtig, und genau das wollte ich von Anfang an. Das wird auch weiterhin die Politik der Landesregierung sein. In Nordrhein-Westfalen ist, wie Sie alle wissen, im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses diese Konzeption der Krankenhausplanung erarbeitet worden, gemeinsam mit der Wissenschaft und allen Beteiligten im Gesundheitswesen. Ich freue mich einfach darüber, dass ich zurzeit häufig auf Veranstaltungen spüre – es wird auch gesagt –, dass es für die Beteiligten nicht die Krankenhausreform der Landesregierung ist, sondern dass sie es als ihre Krankenhausreform für Nordrhein-Westfalen begreifen. Das erlebt man in einer derart schwierigen Frage wie der Krankenhausplanung selbst dann, wenn man so lange in der Politik ist wie ich, selten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Parallel dazu möchte natürlich auch der Bund die Finanzierung der Krankenhäuser grundlegend überarbeiten und sie an eine Struktur über sogenannte Levels koppeln. Das ist auch in der Koalitionsvereinbarung der Ampel festgehalten. Bund und Länder sind sich darüber einig, dass eine Reform der Finanzierung dringend erforderlich ist. Die jetzige Situation der Krankenhäuser ist nicht mit der neuen Finanzierungsüberlegung entstanden, sondern durch die diagnosebezogenen Fallpauschalen, die wir seit mehr als 20 Jahren haben und die viele Politiker in der Vergangenheit wie eine Monstranz vor sich her getragen haben. Im Grunde ist Lauterbach, soweit ich mich erinnere, der erste Gesundheitsminister, der überhaupt die sogenannten diagnosebezogenen Fallpauschalen infrage stellt. Deshalb ist es, wenn man ein gutes System haben will, natürlich richtig, dass man Finanzierung und Krankenhausplanung zusammenbringt. Genau darü-29.03.2023 ber führen wir, die Landesminister, seit dem 5. Januar in Berlin Gespräche mit dem Bundesministerium bzw. dem Bundesminister. Unsere Auffassung als Landesregierung ist dabei ganz klar: Die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen und die Reform auf Bundesebene lassen sich sinnvoll miteinander vereinbaren. Das geht aber nur, wenn der Bund dies auch will. Insofern nehme ich erfreut zur Kenntnis, dass auch seitens des Bundesgesundheitsministers jetzt kein Zweifel mehr daran besteht, dass die Reform auf Bundesebene und die in Nordrhein-Westfalen entwickelte Krankenhausplanung anschlussfähig sind, gut ineinandergreifen können und man im Bund auf die guten Ergebnisse aus Nordrhein-Westfalen zurückgreifen möchte. Im Übrigen bleibt dem Bund gar nichts anderes übrig, wenn er in dieser Wahlperiode noch eine Krankenhausreform umsetzen will. Ich weiß, wie lange es in Nordrhein-Westfalen gedauert hat, die Qualitätskriterien für 64 Leistungsgruppen und -bereiche zu entwickeln. Es muss auch bei den ärztlichen Weiterbildungen und vielen anderen Fragen vieles ineinandergreifen. Das ist ein ziemlich kompliziertes System. Wie will der Bund denn jetzt für 128 Leistungsgruppen eine sehr feine Planung hinkriegen, zumal er außer einem wissenschaftlichen Gutachten nichts in den Händen hält? Das ist praktisch nicht umsetzbar. Ich meine, dass diese Erkenntnis auch dazu geführt hat, dass man jetzt doch auf die nordrhein-westfälische Arbeit zurückgreifen und davon profitieren will. Vor diesem Hintergrund werde ich mich auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, die dringende Reform der Krankenhausvergütung konstruktiv begleiten und die Ergebnisse aus der Entwicklung des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans einbringen. Durch die Einbeziehung aller Beteiligten ist in Nordrhein-Westfalen viel Sachverstand vorhanden. Die Landesregierung begrüßt es, dass der Bund eingesehen hat: Dieses in Nordrhein-Westfalen entwickelte Modell ist eine durchdachte Diskussionsgrundlage für die Bundesreform. Trotz der zuletzt positiven Entwicklung auf Bundesebene ist eine Bundeskrankenhausreform nur unter einer Voraussetzung möglich: Im Rahmen des Prozesses auf Bundesebene müssen die Kompetenzen der Länder beachtet werden, denn nur die Länder können im Rahmen ihrer Planungshoheit die besonderen Belange vor Ort ausreichend berücksichtigen. Eine Bundesschablone über alle Krankenhäuser zu legen, geht nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Es geht nicht einmal, eine Landesschablone über alle Krankenhäuser zu legen. Die Krankenhauslandschaft im Rheinland und in Westfalen sind sehr unterschiedlich. In Rheinland haben Sie in Aachen, Bonn, in Köln, in Düsseldorf und in Essen Universitätskliniken. Im westfälischen Landesteil mit 7 Millionen Einwohnern haben Sie nur eine klassische Universitätsklinik, nämlich die in Münster. Das heißt, in Nordrhein-Westfalen haben andere Krankenhäuser vor allem im ostwestfälischen Raum, aber auch im Siegerland und im Sauerland in einzelnen Bereichen teilweise den Standard von universitären Kliniken. Die Krankenhaussituation im Ruhrgebiet, dem größten Ballungsgebiet Europas, ist völlig anders als in anderen Teilen unseres Landes. Das macht deutlich, dass Krankenhausplanung regional verankert sein muss. Deswegen ist es auch richtig, dass man sie regional lässt. Die Krankenhauslandschaft von Schleswig-Holstein oder von Mecklenburg-Vorpommern ist eben nicht mit unserer oder der in Rheinland-Pfalz oder in Baden-Württemberg vergleichbar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nur wenn eine Reform der Finanzierung von Bund und Ländern gemeinsam entwickelt wird, hat sie das Zeug, die Krankenhauslandschaft im Sinne der qualitativ hochwertigen Versorgung für Patientinnen und Patienten zukunftsfähig zu gestalten. Eine solide Krankenhausplanung des Landes mit verbindlichen Qualitätsvorgaben ergänzt um die verbesserte Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser ist ein starkes Zukunftskonzept für die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland. Gemeinsam mit Bayern und Schleswig-Holstein lassen wir derzeit noch einmal wissenschaftlich prüfen, ob die von der Expertenkommission entwickelten Grundideen mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vereinbar ist, denn auch bei einer konstruktiven Zusammenarbeit behalten wir die Vorgaben des Grundgesetzes im Blick. Ich kann nur immer wieder betonen, dass die Tatsache, dass die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sind, eine gute Entscheidung der Väter und Mütter des Grundgesetzes war. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) An dieser Stelle füge ich ein, dass bei manchen Bundestagsabgeordneten – im Übrigen unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit – ein Blick in das Grundgesetz zur Frage nach der Zuständigkeit der Krankenhausplanung den Horizont erweitern würde. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie sehen also: Viele Fragen sind noch offen, und die Messe ist noch längst nicht gelesen. Auch ein Blick auf den Zeitplan des Bundes zeigt, wie anspruchsvoll und ambitioniert die Bundeskrankenhausreform ist. Vor diesem Hintergrund wäre es unverantwortlich, 29.03.2023 den in Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre hinweg gut vorbereiteten Reformprozess abzubrechen, wie das auf irgendeiner Pressekonferenz passiert ist, die ich mir bis heute auch nicht so ganz erklären kann. (Heiterkeit von der CDU) Auch finanziell lassen wir die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bei dieser Reform schlicht und ergreifend nicht im Stich: 2,5 Milliarden Euro, um die Krankenhausreform zu begleiten, sind schon ein solides Wort. Zumindest ist in diesem Umfang noch nie eine Krankenhausreform irgendwo in Deutschland begleitet worden. Andere Landesminister kommen zu mir und fragen mich: Wie hast du das hinbekommen? – 2,5 Milliarden Euro sind ja schon was. (Beifall von der CDU) Ich glaube, dass die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln funktionieren kann. Das ist wahr; da gebe ich Herrn Klute recht. Wahr ist auch, dass auch in Nordrhein-Westfalen – unter unterschiedlichsten Gesundheitsministern – den Krankenhäusern über lange Zeit hinweg zu wenig Geld für die notwendigen Investitionen zur Verfügung gestellt worden ist. Das ist einfach die Wahrheit. Auch ich habe in der Wahlperiode von 2005 bis 2010 kein zusätzliches Geld für die Krankenhäuser gehabt, weil es damals einfach nicht durchsetzbar war. In der Rüttgers-Regierung haben wir Haushalte gemacht, bei denen wir 20 % einsparen mussten, um einen noch verfassungskonformen Haushalt auf den Tisch zu legen. Das ist ja auch alles nicht so einfach. Man muss ganz klar sagen, dass das Krankenhausgesetz eindeutig ist: Die Krankenkassen sind dafür zuständig, die laufenden Kosten der Krankenhäuser, das Personal, die Arzneimittel und die Betriebskosten zu finanzieren. Die Länder sind dafür zuständig, die Gebäude und die Technik instand zu halten. Das ist ganz einfach ausgedrückt das Krankenhausgesetz. Man muss zugeben, dass wir in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren rund 500 Millionen Euro für unsere Krankenhäuser ausgegeben. Damit kannst du die Krankenhäuser nicht in Schuss halten. Wir haben allerdings in der letzten Wahlperiode auch 2,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Krankenhäuser mobilisiert. Das ist auch die Wahrheit, und darauf bin ich ein bisschen stolz. Natürlich hat mir dabei auch Corona geholfen, weil es Töpfe gab. Ich habe immer gedacht: Jeder Euro für unsere Krankenhäuser ist ein guter Euro. Nimm, was du kriegen kannst. (Beifall von der CDU) Aber dafür ist der Minister eines Ressorts ja auch da. Als Reaktion auf die Aussagen des Bundesministers von Anfang März hat in Nordrhein-Westfalen die Landtag gesamte Krankenhauslandschaft mit einem Brief reagiert. Ich bin froh, dass dadurch sehr vielen klar geworden ist, dass es hier eben nicht um die Krankenhausreform von Laumann, der schwarz-grünen Regierung oder der schwarz-gelben Vorgängerregierung geht – wir haben das ja auch in der vorigen Koalition gemeinsam gemacht –, sondern dass es um die Krankenhausreform unseres Landes, um unsere Leute in der Gesundheitsszene für dieses Land geht. Deswegen würde ich mich freuen … Ich muss mich gar nicht freuen, aber ich hielte es für klug, wenn auch die SPD ihren Frieden mit dieser Krankenhausreform machen würde. Sie sind in dieser Frage zurzeit sehr isoliert. Sie müssen sich überlegen, ob Sie das bleiben wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch das würde einen solchen Prozess ein Stück weit etwas einfacher machen, weil natürlich auch die Kommunen eine Rolle spielen. Ich will zum Schluss noch einmal sagen: Der Leitsatz, der für mich bei der Krankenhausplanung eine entscheidende Rolle spielt, lautet, dass die Strukturen für die Menschen da sein müssen und nicht die Menschen für die Strukturen. Die Patientinnen und Patienten sind nicht für die Krankenhäuser da, sondern die Krankenhäuser sind für die Patientinnen und Patienten da. Wir müssen sicherstellen, dass, wenn ein Krankenhaus eine medizinische Leistung erbringt, dies auf dem jetzigen Stand von Medizin und Pflege erfolgt. (Beifall von der CDU) Wir müssen durch die Finanzierung gewährleisten, dass die Frage, was medizinisch für diesen Patienten, für diese Patientin das Richtige ist, im Vordergrund steht und nicht die Frage der Finanzierbarkeit des Krankenhauses. Ich war immer dagegen, dass der Krankenhausbereich als Markt gesehen wird. Ein wirklich kranker Mensch ist ein hilfesuchender Mensch, und deswegen sind Krankenhäuser nicht der gleiche Markt wie der Automarkt, sondern für Krankenhäuser gelten letzten Endes ganz andere Kriterien. Wir haben eine riesige Chance, in dieser Wahlperiode in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland wirklich ein neues Kapitel von Krankenhauspolitik aufzuschlagen. Das sollten wir – und dafür wäre ich sehr – auch gemeinsam umsetzen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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