Dr. Marcus Optendrenk
Dann setze ich gerne mit dem Hinweis fort, dass weder der Kollege Witzel noch ich noch die Beschäftigten der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens an der originären Gesetzesberatung in Berlin beteiligt waren. Trotzdem gibt es Aufgaben, die diese Beschäftigten und ich aufgrund des Rechtsstaatsprinzips jetzt schlicht umzusetzen haben, nämlich rechtsgültige Gesetze anzuwenden und umzusetzen. Das ist Rechtsstaat. Wenn es aufgrund der Abläufe, die wir hier hatten … – Wir hatten ja auch parlamentarische Beratungen dazu, ob man noch auf Ihr Modell umschwenken kann, von dem ich denke, selbst wenn wir das getan hätten, hätten wir es aus Zeitgründen bis zum 1. Januar 2025 nicht mehr hinbekommen. Aber das ist eine andere Frage. Wenn es denn so ist und wir alle das miteinander beraten haben, stellt sich die ernsthafte Frage, ob wir dann Menschen motivieren müssen, ihre Steuererklärung schlicht abzugeben, oder ob wir weiter all das an Unsicherheiten schüren sollten, was Sie in den letzten Monaten so geschürt haben. Ich habe da eine andere Sicht auf die Dinge. Ich bin nicht Verfasser dieses Gesetzentwurfs. Aber die Beschäftigten und ich, wir setzen jetzt um, was 10.03.2023 der Gesetzgeber in Berlin – verfassungskonform zustande gekommen – auf den Weg gebracht hat, denn wir wollen entsprechende Messbescheide haben, damit die Kommunen am 01.01.2025 noch eine Grundsteuer haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer damaligen Form – und die gilt eben nur noch bis 31.12.2024 – für grundgesetzwidrig erklärt. Dem Gesetzgeber ist dann eine Frist zur Neuregelung im Grundsatz bis Ende 2019 gegeben worden. Das haben wir eben schon gehört. Dieses Bundesmodell hatte eine Öffnungsklausel, von der Nordrhein-Westfalen keinen Gebrauch gemacht hat. Auch das haben wir hier im Plenum und an vielen anderen Stellen mehrfach diskutiert. Über Motivlagen können wir da so häufig reden, wie wir wollen. Das hilft uns jetzt nicht mehr weiter. Wir haben nämlich schlicht und ergreifend die Situation, dass etwa 75 % der Steuererklärungen eingegangen sind und über etwa 3 Millionen schon entschieden wurde. Es gibt also 3 Millionen Bescheide in Nordrhein-Westfalen, die überwiegend rechtskräftig sind. Genau die Frage, die mehrere Kolleginnen und Kollegen hier im Haus schon angesprochen haben, würde ich gerne noch vertiefen: Was sagen Sie denn denen, die nicht davon profitieren können, weil ich keinen rechtlichen Grund habe – auch nicht wegen des belastenden Verwaltungsaktes –, da nachträglich noch einen Vorbehalt der Nachprüfung oder eine Vorläufigkeit zu konstruieren? Ich müsste die Rechtsüberzeugung haben, dass das, was Grundlage der Entscheidung ist, nämlich das, was im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet worden ist, verfassungswidrig ist. Diese Verwerfungskompetenz hat allein das Bundesverfassungsgericht. Das hat weder ein Finanzbeamter noch der Finanzminister, und auch Sie haben diese Verwerfungskompetenz nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund können wir uns jetzt Gedanken darüber machen, was man im letzten und im vorletzten Jahr, auch vor meiner Zeit als Minister hätte tun können. Das hilft uns aber jetzt nicht mehr weiter. Deshalb finde ich diese Debatten, die Sie hier initiieren, wenig zielführend in Bezug auf die Frage, wie wir jetzt möglichst verantwortungsvoll mit dem umgehen, was an Herausforderung da ist. Sie wissen ganz genau – ich habe es im HFA gesagt; das ist protokolliert und stand auch in der Zeitung –, dass wir keine Zwangsmaßnahmen verhängen werden. Trotzdem schreiben Sie mir Kleine Anfragen dazu und in Antragstexte hinein, ich solle endlich erklären, dass ich von Zwangsmaßnahmen Abstand nehme. Wie häufig muss ich das der Öffentlichkeit erklären, damit es in Ihren Ohren ankommt? Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Es muss frisch in den Ohren ankommen!) Damit bin ich wieder am Anfang. Ich habe das Gefühl, dass Sie das, was Sie nicht lesen möchten, auch nicht lesen werden. Deshalb noch einmal für die interessierte Öffentlichkeit das, was ich im HFA schon vor Wochen gesagt habe: Wir haben jetzt Erinnerungsanschreiben an diejenigen, die nicht bis zum 31. Januar fristgemäß abgegeben haben, herausgesendet. Im zweiten Schritt, wenn diese Erinnerungen ausgewertet und die entsprechenden Verfahren durchgeführt sind, werden wir feststellen, wie viele Menschen nicht die Gelegenheit hatten, entsprechend abzugeben. Dann werden wir als Servicefinanzamt tätig werden und einen Schätzvorschlag machen, um zu den Angaben zu kommen, mit denen wir eine ausreichende Zahl von Erklärungen haben, damit wir auch den Messbetrag, den wir im Koalitionsvertrag versprochen haben, im Jahr 2024 haben und den Kommunen und der Öffentlichkeit sagen können, was der aufkommensneutrale Hebesatz pro Kommune ist. Das ist uns ganz wichtig. Damit daraus keine flächendeckende Steuererhöhung entsteht, muss man diesen Satz für jede Kommune scharf haben. Dann gibt es trotzdem Verschiebungen zwischen dem einen und dem anderen, der eine fühlt sich vielleicht mehr belastet, der andere weniger. All das kann sein. Wir haben uns aber das Ziel gesetzt, entsprechende Maßgaben zu machen, damit es eine aufkommensneutrale Lösung für die jeweilige Kommune ist. Das ist es, was wir erreichen wollen und erreichen müssen. Wenn Sie daran jetzt auch mitwirken würden, würden Sie ganz vielen Menschen ganz viel Arbeit ersparen – nicht nur in der Finanzverwaltung, nicht nur in der Steuerberaterschaft, sondern auch vielen Menschen, die jetzt von Ihnen immer wieder erklärt bekommen, dass das doch alles ganz schrecklich ist. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
