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Ralf Witzel

FDP 10.03.2023 Sitzungen 18/26

Herr Kollege Klenner, ich sehe den Punkt, den Sie hier ansprechen auch. Es betrifft einen Teil – wir wissen, es ist ein kleiner Teil – der Gesamtheit der Steuerpflichtigen. (Simon Rock [GRÜNE]: Die Hälfte!) Aber da muss der Finanzminister einen rechtlich sauberen Weg finden, um diese in den vorherigen Stand zu versetzen, damit diese Frage hier wieder neu geöffnet wird. Ich glaube aber, dass wir das Massenproblem, mit dem wir es hier zu tun haben, nicht ausblenden sollten, weil es tatsächlich eine Teilgruppe gibt – Sie nennen diese zu Recht –, die nicht ganz unmittelbar davon profitieren würde, wenn wir jetzt erst damit anfangen. Kollege Klenner, das ist zwar richtig, ändert aber nichts an der Notwendigkeit, hier zu einer verfahrensökonomischen Verbesserung zu kommen, von der noch möglichst viele Betroffene in diesem Land entsprechend profitieren. Wie Sie wissen, gibt das, was wir vorschlagen, ausdrücklich nicht nur Verbändemeinungen, sondern auch die einschlägige Kommentarlage im Steuerrecht wieder. Das jetzt angewandte Scholz-Modell, stellt die Bürger inhaltlich vor etliche Probleme. Deshalb haben auch wir erhebliche Bedenken, was die Verfassungskonformität angeht. Es gibt Streit über die Tatbestandsprüfung bei der Kernsanierung. Das Scholz-Modell enthält völlig sachwidrige politische Umverteilungsfaktoren wie beispielsweise den 25-prozentigen Genossenschaftsrabatt nur aufgrund der Rechtsform des Eigentümers. Das steht im Widerspruch zu einem wertbasierten Modell. Ebenso wenig sinnvoll ist die Unterscheidung zwischen Ertragswert- und Sachwertverfahren, dass also mit denselben Objekten bei der Mischnutzung für Wohnen und Betrieb anders als im reinen Wohnungsbestand verfahren wird. Es gibt ein riesiges Akzeptanzproblem bei den Steuerpflichtigen. Der Grundsteuermessbescheid hat für die Steuerpflichtigen nämlich keinerlei sinnvolle Erklärungswirkung oder Prognosekraft für die sich später ergebende tatsächliche Steuerbelastung. Herr Finanzminister, deshalb sind wir an dieser Stelle auch gerne wieder Serviceopposition für Sie. Wir Landtag helfen Ihnen dabei, dass Sie mit der Situation im Land besser umgehen können und es weniger Ärger seitens der Steuerpflichtigen gibt, indem wir Ihnen zwei wichtige Ratschläge mitgeben und diese dem Parlament heute vorlegen. Erstens. Wir empfehlen Ihnen: Kommen Sie auf eine höhere Anzahl im steuerlichen Rücklauf, indem Sie jetzt nach dem Prinzip „Hilfe statt Strafe“ verfahren. Verzichten Sie auf alle Sanktionen. Finanzämter sollten sich darauf konzentrieren, bürgerfreundlich den Steuerzahlern zu helfen, wenn diese auch noch deren Arbeit erledigen müssen. Der Auskunftsservice der Finanzämter sollte, um einen höheren Rücklauf zu erreichen, quantitativ und qualitativ deutlich aufgestockt werden. Zweitens. Steuerpflichtige sollten ihre Bescheide gründlich mit Expertenrat prüfen lassen und bei Zweifeln an der Korrektheit fristwahrend Einspruch einlegen, um die Rechtsposition zu erhalten. Das alles können wir allerdings vermeiden, wenn Sie, Herr Finanzminister, nun erklären, dass Sie die Ergebnisse von Musterverfahren für alle Steuerpflichtigen automatisch anwenden und damit Millionen weiterer Einsprüche, die potenziell kommen könnten, vermeiden. Darum bitten wir Sie hier, und dazu fordern wir Sie hiermit auf. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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