Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wundere mich ein wenig, dass die Landesregierung hier nicht durch den Finanzminister vertreten ist. (Henning Höne [FDP]: Die Landesregierung ist gar nicht vertreten! – Simon Rock [GRÜNE]: Doch!) Er hat uns zwar in der Ausschusssitzung mitgeteilt, dass er die Grundsteuer nicht für eines der 1.000 wichtigsten Probleme dieses Landes hält, aber ich fände es schon angemessen, wenn die Landesregierung hier bei einem solch zentralen Thema der Landespolitik vertreten wäre, Herr Präsident. Der einzige Minister hier ist Karl-Josef Laumann, der gerade seinen Koffer packt. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Na ja, warte mal ab!) Dem bitte ich noch mal nachzugehen. Millionen von Grundstückseigentümern in Nordrhein-Westfalen erhalten bald ihre Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Diese Bescheide beruhen auf der Bewertung nach dem Scholz-Modell, gegen das namhafte Experten bereits erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken erhoben haben. (Zurufe von der SPD und der FDP: Ah!) Landtag Es wird dauern, bis eine höchstrichterliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt ist. Da die Bescheide bis dato keinen Vorbehalt der Nachprüfung enthalten, müssen die betroffenen Bürger zur Wahrung ihrer Rechte gegen die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes Einspruch einlegen. Es gibt zwei Anlässe für Einsprüche: den individuellen Streit über einen konkreten Sachverhalt und das fragwürdige Grundsteuermodell an sich. Werden die Einsprüche bald von den Finanzämtern zurückgewiesen, was zu befürchten ist, können die Betroffenen ihre Rechtsposition nur wahren, indem sie bei den zuständigen Finanzgerichten Klage erheben. Das alles kostet die Steuerzahler Zeit und Geld und belastet die Finanzverwaltung mit unnötigen Einsprüchen sowie die Justiz mit gerichtlichen Massenverfahren. Es hat sich deshalb ein breites Verbändebündnis in einer ganz ungewöhnlichen Allianz aus der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dem Steuerberaterverband, dem Bund der Steuerzahler und Haus & Grund formiert. Sie alle wollen Steuerbescheide offenhalten, um die Klagewelle zu vermeiden, ohne Bedienstete, Steuerberater und Steuerpflichtige unnötig mit Arbeit und Kosten zu belasten. Wenn es nämlich zu einer gerichtlichen Feststellung einer zumindest teilweisen Verfassungswidrigkeit der jetzt geltenden Bewertungsregeln kommt, gilt diese nicht automatisch für alle Bescheide, sondern nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide bereits mittels Einspruch angefochten haben. Um zu hohe Steuerzahlungen über eine Dauer von sieben Jahren nach Bestandskraft der Grundsteuerbescheide zu vermeiden, müssen Steuerzahler Einspruch einlegen. Wir sollten allerdings keine Anreize dafür schaffen, dass jetzt möglichst viele Klagen eingereicht werden, sondern vernünftigerweise – auch aus Gründen der Verfahrensökonomie – die Rechtsfragen in Musterverfahren klären lassen, die dann für alle Anwendung finden.
