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Christof Rasche

10.03.2023 Sitzungen 18/26

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Laumann das Wort. Bitte schön. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist hier von allen Rednern zum Ausdruck gebracht worden – und das weiß auch jeder mitfühlende Mensch –, dass eine Fehlgeburt bei den betroffenen Eltern, bei den Familien natürlich große Trauer und Verzweiflung auslöst. Deswegen ist es gut, dass wir uns jetzt auf Grundlage dieses FDP-Antrags auch im Ausschuss noch einmal mit diesem Thema der Sternenkinder, der Früh- und Fehlgeburten beschäftigen. Natürlich gibt es auch heute schon im Gesundheitssystem für die betroffenen Frauen, für die betroffenen Eltern eine körperliche und seelische Nachsorge. Ich bin auch davon überzeugt, dass unser Gesundheitssystem in Nordrhein-Westfalen auch in diesen Fragen insgesamt gut aufgestellt ist, um Eltern in dieser schweren Zeit zu begleiten. Landtag Es gibt nun einmal Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Psychologinnen und Psychologen, die die betroffenen Menschen auch in dieser Situation begleiten und unterstützen. Es ist aber auch wahr, dass es sein kann, dass es an der einen oder anderen Stelle in unserem Gesundheitssystem nicht so gut funktioniert, weil wir an vielen Stellen große personelle Engpässe haben. Ich kann mir natürlich vorstellen, dass die Betreuung nicht immer so ist, wie wir alle es uns wünschen und wie wir es uns vorstellen. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiter dranbleiben – gerade in diesen Berufen; Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Psychologinnen und Psychologen –, um genügend Fachpersonal für das Gesundheitssystem zu gewinnen. Denn all das, was da notwendig ist, geht nur mit Menschen und mit menschlicher Zuwendung. Ich persönlich bin auch froh darüber, dass heute viele Friedhofsträger für die betroffenen Familien würdevolle Stellen auf ihren Friedhöfen für die Sternenkinder geschaffen haben. Ich glaube auch, dass wir mit unserem Bestattungsgesetz vernünftige gesetzliche Grundlagen dafür haben, dass diese Kinder würdevoll bestattet werden. Wir haben auch eine klare Regelung: Auch da, wo die Eltern eine Bestattung nicht wünschen, sind die Krankenhäuser verpflichtet, unter ethischen Aspekten und Pietätsgesichtspunkten dafür zu sorgen, dass diese Kinder eine würdige Bestattung erfahren. Ich glaube, es ist auch gut, dass wir über den Mutterschutz debattieren. Auch dazu gibt es Initiativen im Deutschen Bundestag. Auch da ist es wieder so, dass die betroffenen Menschen damit sehr unterschiedlich umgehen. Auf der einen Seite bin ich dafür, dass wir diesen Mutterschutz haben, auf der anderen Seite gibt es auch Menschen, für die es gut ist, wenn sie möglichst schnell wieder in ihren Beruf zurückkehren. Deswegen sollte es auch eine sehr individuelle Entscheidung sein, sodass man das auf der einen Seite machen kann, es aber auf der anderen Seite dem Arbeitgeber nicht verboten ist, wenn die betroffenen Frauen wieder relativ schnell an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Denn auch da vermute ich, dass die Frage, wie man mit dieser Situation umgeht, von Mensch zu Mensch individuell sehr unterschiedlich beantwortet wird. Ich denke, wir werden eine sehr gute Beratung zu diesem Thema im Ausschuss haben. Ich kann Ihnen auch zusagen, dass wir uns als MAGS, als Gesundheitsministerium, gerne daran beteiligen und natürlich sehr offen dafür sind, dort, wo es in unseren Einflussbereich fällt, weitere Anregungen aufzunehmen, um das Gesundheitssystem in diesen Fragen für die betroffenen Menschen noch besser weiterzuentwickeln. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) 10.03.2023

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