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Markus Wagner

AfD 26.01.2023 Sitzungen 18/22

Vielen Dank, Herr Kollege Katzidis. – Ich verstehe dieses engagierte Eintreten. Wir kommen beide aus dem gleichen Bereich, nämlich dem Fußball. Ich war selbst jahrelang Schiedsrichter – im Übrigen bis in die Landesliga hinein; da habe ich allerdings nur an der Linie gestanden. Mir geht es jetzt um einen Beitrag der Interessengemeinschaft Schiedsrichter vom 22. August. Sie haben gerade über die Rechts- und Verfahrensordnung des Fußballverbandes gesprochen. Die Interessengemeinschaft Schiedsrichter stört sich beispielsweise an den Formulierungen in der Rechts- und Verfahrensordnung, in denen es heißt – etwa bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter: schlagen, treten, spucken, Kopfstoß, stoßen usw. –: „Sperre bis zu“. „Sperre bis zu“ bedeutet, dass das Schiedsgericht eine wesentlich geringere Sperre verhängen kann. Die Interessengemeinschaft Schiedsrichter fordert, dass die Formulierung „Sperre bis zu“ wegfällt, damit die Schiedsgerichte gezwungen sind, tatsächlich auch die Strafe zu verhängen, die vorgesehen ist. Meine Frage bezieht sich also darauf, inwieweit die Verbände darauf hinarbeiten, die Rechts- und Verfahrensordnung insoweit zu überarbeiten, dass die Formulierung „Sperre bis zu“ bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter wegfällt.

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