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Dr. Hartmut Beucker

AfD 26.01.2023 Sitzungen 18/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Die Fraktionen von CDU und Grünen legen ihren ersten Antrag zu einem Schwerpunktthema in der Justiz vor. Der Antrag ist bemerkenswert – bemerkenswert knapp. Es geht um die Stärkung der Flexibilität und der Attraktivität der Justiz als Arbeitgeberin. Die bevorzugte Lösung dazu ist das mobile Arbeiten. Als Begründung dafür werden aber nur Allgemeinplätze für das Homeoffice angeführt, keine spezifischen Argumente, warum das mobile Arbeiten sich gerade in der Justiz besonders lohnen soll. Das bleibt das Geheimnis der Antragsteller. Das genaue Erfassen des Sachverhalts, das sorgfältige Abwägen der widerstreitenden Interessen und das Ausloten der Erfolgsaussichten gehören bereits zum Handwerkszeug der Jurastudenten. Hier, bei einem Antrag von Rechtspolitikern, findet sich nichts davon. Ausgerechnet bei einem Schwerpunktthema Ihrer politischen Agenda machen Sie sich einen schlanken Fuß. Die Justiz ist geprägt von einem kollegialen Miteinander und vom persönlichen Kontakt zum Bürger. Ob der hier beabsichtigte Wandel in der Arbeitskultur sich damit verträgt, bleibt einfach völlig ohne Erörterung. Die kaum vollzogene Digitalisierung in der Justiz und ihre Herausforderungen für die Mitarbeiter erwähnen Sie mit keinem Wort. Sie wollen diese Herausforderungen in die eigenen vier Wände der Arbeitnehmer verlagern. Wer soll sich außerdem der technischen Probleme der Homeoffice-Mitarbeitenden annehmen? Zum zentralen IT-Dienstleister des Landes war im letzten Herbst aus einem Bericht zu erfahren, dass dort 80 Stellen unbesetzt sind und die Gewinnung geeigneten Nachwuchses sich äußerst schwierig gestalten wird. Auch dies interessiert im Antrag überhaupt nicht. Des Weiteren haben Mitarbeiter im Homeoffice weniger persönlichen Kontakt zu Kollegen. Der persönliche Bezug zum Arbeitgeber nimmt ab, Mitarbeiter werden von der informellen Kommunikation – besser bekannt als Flurfunk – abgeschnitten. Die klare Trennung von Beruf und Privatleben geht, wie wir bereits hörten, verloren. Es besteht die Gefahr, dass nicht genügend Pausen eingelegt werden. Die Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen, dürfte ebenso äußerst schwierig werden wie der völlige Verzicht auf den analogen Datentransport. Zu alledem steht kein Wort im Antrag. 26.01.2023 Nun werden Sie dem Vorwurf eines unausgegorenen Vorhabens mit dem Hinweis entgegentreten, es gehe schließlich in einem ersten Schritt um den Aufbruch in eine neue, moderne und attraktivere Arbeit in der Justiz. Sie schlüpfen mit Ihrem Show-Antrag allerdings lediglich in die Rolle eines Ideengebers. Das Personal jedoch, das am dringendsten Entlastung bräuchte – Wachtmeister, Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle oder die Beschäftigten der Poststelle –, werden Sie mit Ihrem Ansinnen nicht erreichen. Sorgen Sie lieber dafür, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Justiz insgesamt verbessern. In der Aussprache zu den rechtspolitischen Zielen der neuen Landesregierung betonte Frau Kollegin Erwin im Ausschuss die Bedeutung von Personal und Ausstattung: Die Justiz müsse personell und finanziell dauerhaft und nachhaltig bedarfsgerecht ausgestattet werden, damit der Rechtsstaat funktioniere. Im neuen Haushalt fand sich Ihr eigener Anspruch aber nicht wieder. Knapp 200 Staatsanwälte fehlen. Einen Aufwuchs weniger zusätzlicher Staatsanwaltsstellen gibt es nur bei der Umweltkriminalität, dem neuen Schwerpunkt. Steigern Sie doch zuerst die Attraktivität allgemein in der Justiz, indem Sie fehlende Stellen besetzen. Damit entlasten Sie die Beschäftigten von regelmäßiger Mehrarbeit. Mit der Möglichkeit, die Überstunden im Homeoffice machen zu können, erreichen Sie das wohl kaum. Wir bejahen die mobile Arbeit – da sind wir an Ihrer Seite –, aber nicht aufgrund dieses Antrages. Diesen lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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