Markus Wagner
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Berichtslage scheint Ihren Ausführungen zufolge ja sehr dünn zu sein. Nun gibt es im Hinblick auf solche Fälle das Korruptionsbekämpfungsgesetz. Meine Frage ist, ob es die Berichtslage mittlerweile hergibt, sagen zu können, inwieweit die beschuldigte Mitarbeiterin gemäß des Korruptionsbekämpfungsgesetzes am Rotationsverfahren teilgenommen hat.
