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Sebastian Watermeier

SPD 25.01.2023 Sitzungen 18/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zunächst möchte ich natürlich auch vonseiten der SPD-Fraktion der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Gayk und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch einmal sehr herzlich für den ausführlichen und aufschlussreichen Bericht danken. Er ist eine Bereicherung unserer politischen Arbeit im Innenausschuss und stellt ein wichtiges Dokument im Interesse der Menschen in Nordrhein-Westfalen dar. Mit der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung gewinnt die Frage des Datenschutzes weiter an Bedeutung. Dies wird auch an der Vielzahl der Eingaben deutlich, die sich seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung konstant bei etwa 12.000 bewegt. Das ist eine beeindruckende Zahl. Sie zeigt aber auch, wie wichtig die Arbeit der Landesbeauftragten und ihrer Behörde ist. Die fortschreitende technische Entwicklung stellt auch die LDI vor immer neue Herausforderungen. In den ergänzenden Ausführungen der Landesbeauftragten zum vorliegenden Bericht im Ausschuss ist aber auch deutlich geworden, dass die Landesregierung in einigen wichtigen Themenkomplexen ihre Hausaufgaben nicht wirklich gemacht hat. Insbesondere bei der Einführung von Lernsoftware an den Schulen während der Pandemie hatten sich Probleme vor allem bei nicht gestatteter Übertragung von personenbezogenen Daten zu den Herstellern in die USA ergeben. In der Stellungnahme der Landesregierung wird dazu auf eine Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission verwiesen, die Abhilfe schaffen würde, was nach Aussage der Landesbeauftragten aber nicht ausreichend ist. Aus unserer Sicht muss vonseiten der Landesregierung nachgearbeitet werden. Ein weiteres Thema, das wir hier im Hause schon öfter debattiert haben, ist der Umgang mit persönlichen Daten im Zusammenhang mit der BAO Janus. Damals sind im Zusammenhang mit rechtsextremen 25.01.2023 Chatgruppen in der Polizei rund 12.500 Telefonnummern an verschiedene Behörden übermittelt worden. Wir haben das damals kritisch gesehen, tun es heute noch und fühlen uns in der Kritik durch den vorliegenden Bericht der Landesbeauftragten bestätigt. Es ist schon bezeichnend, wenn hier laut Stellungnahme der Landesregierung unterschiedliche Rechtsauffassungen vorliegen. Dann wäre es wohl zielführend, sich mit der Landesbeauftragten zusammenzusetzen, diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu klären und zu schauen, wie man zu einer gemeinsamen Rechtsauffassung kommt. Bezeichnend ist, dass anscheinend auch die grüne Landtagsfraktion ihr Engagement für einen umfassenden Datenschutz in dieser Frage etwas zurückgefahren hat. Aber vielleicht kommt da von ihrer Seite – ich sehe auch dem Redebeitrag interessiert entgegen – doch noch Deutlicheres. Gleiches gilt für die umfassende datenbankübergreifende Recherche der Polizei mittels der Software Palantir. Zwar ist inzwischen aufgrund der Intervention der LDI eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz dieser Software geschaffen worden, damit ist das Thema aber weder für uns noch für die LDI vom Tisch, auch wenn die Landesregierung das in ihrer Stellungnahme nahelegt. Nicht umsonst hat die Landesbeauftragte in ihrem Bericht angekündigt, dass die Anwendung von Palantir weiter beobachtet wird. Lassen Sie mich kurz auf einen weiteren Aspekt des Berichts eingehen. Es wird auch die unterschiedliche Praxis bei der Kontrolle der Verfahrensrückmeldungen der Staatsanwaltschaften an die Polizei bemängelt. Es kann – so wird es im Bericht ja auch deutlich – durchaus gravierende Folgen für Bürgerinnen und Bürger haben, wenn eingestellte Verfahren den Ermittlungsbehörden nicht bekannt sind und sie so möglicherweise wieder, durch welche Zufälle auch immer, in den Fokus von Ermittlungen geraten. Da beruhigt die Aussage der Landesregierung, dass die – Zitat – „konsequente Rückmeldung […] sich voraussichtlich mit Fortgang der Digitalisierung bei Polizei und Justiz […] verbessern“ werde, nicht wirklich. Weder ist mein Vertrauen in den zügigen Fortgang der Digitalisierung bei der Justiz besonders hoch, noch finde ich die Formulierung „voraussichtlich“ sehr vertrauensbildend. Der eine oder andere von uns ist häufiger mit der Bahn unterwegs. Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Züge, die voraussichtlich pünktlich fahren, neigen dazu, erhebliche Verspätungen zu entwickeln. Unser Fazit lautet deshalb: Es gibt noch eine Reihe von Baustellen, die die Landesregierung in Sachen „Datenschutz“ zu bearbeiten hat. Die Landesbeauftragte kann sich der Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion bei der Wahrnehmung ihrer so immens wichtigen Aufgabe sicher sein. Wir Landtag bedanken uns noch einmal herzlich für die geleistete Arbeit. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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