Marc Blondin
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich im Namen der CDU-Landtagsfraktion bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für die geleistete Arbeit bedanken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch in diesem Jahr hat der Landtag wieder einen detaillierten und ausführlichen Bericht erhalten, der auf Probleme in verschiedensten Themenfeldern hinweist und somit einen konstruktiven Beitrag für die immer wieder notwendigen Abwägungen darstellt, die wir im sensiblen Bereich des Datenschutzes vornehmen müssen. Denn wir reden hier nicht über irgendeine Floskel, sondern über eine wichtige Säule unserer Grundrechtsordnung. Der moderne Datenschutz ist ein Ausfluss aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches wiederum Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes ist. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Als schwarz-grüne Zukunftskoalition bekennen wir uns deutlich zu diesem Grundsatz und wollen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes dabei helfen, ihr Recht wahrzunehmen und durchzusetzen. Unser Ziel ist es insbesondere, die Kompetenzen der Bevölkerung in diesen Bereichen zu stärken und sie für Risiken zu sensibilisieren. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich der Bedeutung ihrer Daten bewusst werden und selbst entscheiden können, wie sie diese verwenden. Das Thema „Datenschutz“ durchzieht dabei viele verschiedene Themenbereiche, beispielsweise den Schulbereich. Seit vielen Jahren sehen wir dort eine fortschreitende Digitalisierung. Einerseits geht damit ein Gewinn an Lernmethoden und Flexibilität für unsere Schulen einher, aus Sicht eines Datenschützers ergeben sich jedoch eine Menge Fragen und Risiken. So ist für den Anwender selten schnell erkenn-25.01.2023 bar, welche Daten gesammelt und wie diese verwendet werden. An diesem Beispiel zeigt sich, wie wertvoll es ist, eine Landesbeauftragte für Datenschutz mit ihrem Team zu haben, die rechtzeitig aus der Perspektive eines idealen Datenschutzes diese Risiken analysiert. (Beifall von der CDU) Daran anschließend sind Landesregierung und Landtag gefragt, rechtssichere und praktikable Lösungen aufzuzeigen. Ein weiterer, schon klassischer Konfliktpunkt im Datenschutz findet sich bei der inneren Sicherheit. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem wir so oft und so sensibel die widerstreitenden Grundrechte und Interessen gegeneinander abwägen. Es findet eine immer wieder aktualisierte Bewertung des Schutzes der Daten auf der einen und des Sicherheitsbedürfnisses der Gesellschaft auf der anderen Seite statt. Hier gab es in den vergangenen Jahren mit der Datenbankübergreifenden Analyse und Recherche eine neue Entwicklung, die der Polizei die Arbeit deutlich erleichtert hat. Es ist begrüßenswert, wie dort die Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten und der Politik ineinandergegriffen haben und der im Bericht angesprochene Gesetzentwurf mittlerweile in Kraft getreten ist. Eine bedenkliche Entwicklung zeigt die Landesdatenschutzbeauftragte ebenfalls auf. Unter Punkt 4.3 geht sie auf das Thema „Richterschelte im Internet“ ein. Gemeint sind Fälle, in denen Richter nach Urteilsspruch im Netz für ihr Urteil angegriffen werden. Es erfolgte im genannten Fall keine sachliche inhaltliche Kritik am Urteil, sondern es handelte sich um diffamierende Unterstellungen. Solche Reaktionen auf richterliche Urteile dienen am Ende nur einem Zweck: Es ist der Versuch, die Justiz einzuschüchtern und sie von unliebsamen Urteilen abzuhalten. Ein solches Vorgehen dürfen wir nicht tolerieren. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) In den kommenden Jahren werden wir uns im digitalen Bereich noch stärker die Frage stellen, wie viele und welche Daten Sicherheitsbehörden verknüpfen dürfen. Ich werbe dafür, an diese Frage offen heranzugehen und neben den Risiken auch die sicherheitspolitischen Möglichkeiten und Chancen zu sehen. Polizei und Sicherheitsbehörden müssen mit Kriminellen und Verfassungsfeinden mithalten können. Wir müssen ihnen hierfür die Möglichkeit geben, entsprechende Datenmengen zu erheben und zu verwenden. (Beifall von der CDU) Landtag Der Datenschutz wird in unserer immer digitaler und vernetzter werdenden Informationsgesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen. Wir müssen daher auch in Zukunft eine gute Balance zwischen der Einhaltung der Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung und dem Schutz vor einer übertriebenen Auslegung dieser Anforderungen finden. – In diesem Sinne danke ich für den Bericht und für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
