Rainer Schmeltzer
Wir haben somit den Schluss der Aussprache erreicht. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. 20.12.2022 Die Fraktion der SPD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung namentliche Abstimmung zum Antrag Drucksache 18/2142 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte jetzt die Kollegin Durdu, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Da einige eben nicht anwesend waren, gehen wir deren Namen noch einmal durch, sofern sie nicht als entschuldigt gelten. (Der Namensaufruf erfolgt.) Dann fragte ich der guten Ordnung halber noch einmal, ob alle Abgeordneten jetzt ihre Stimmen abgegeben haben. (Christin-Marie Stamm [SPD] meldet sich per Handzeichen.) – Bitte schön. (Christin-Marie Stamm [SPD]: Stamm – ja! Es klang eben wie „Stamp“, daher war ich irritiert!) – Wir haben hier beide Namen. Gut. Dann haben alle ihre Stimme abgegeben. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich schaue mich mal um. Mit Ihrem Einverständnis setzen wir die Sitzung fort. – Allgemeines Nicken. Während die Schriftführerinnen und Schriftführer die Auszählung vornehmen, kommen wir zu Tagesordnungspunkt: 4 Therapieplätze für Kinder mit sexueller Gewalterfahrung flächendeckend ausbauen und Wartezeiten verkürzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2139 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Hafke das Wort.
