Angela Freimuth
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir brauchen heute nach der Debatte zum Gesetzentwurf der SPD von vor zwei Wochen, der die grundsätzliche Abschaffung der 1.000- m-Anwohnerschutzabstände zum Gegenstand hatte, über den Gesetzentwurf, den heute CDU und Grüne Landtag vorgelegt haben, nicht abschließend zu entscheiden. Denn wir haben uns im Grundsatz darauf verständigt, dass wir zu den beiden Gesetzentwürfen eine Anhörung mit Sachverständigen im weiteren Beratungsverfahren durchführen wollen. Ich habe vor zwei Wochen bereits gesagt, dass es das gemeinsame Anliegen ist, dass wir die stärkere Nutzung der erneuerbaren Energien gemeinsam wollen. Dazu ist es natürlich notwendig, dass wir zügig ausbauen und die gesellschaftliche Akzeptanz für diesen Ausbau erhalten bzw. schaffen wollen. Deswegen will ich an dieser Stelle nur einige Hinweise oder Fragen geben. Wir haben ganz großartige Ankündigungen gehört: Windenergie-Weihnachtspaket – da wollen wir einmal schauen. Wenn es zutreffen sollte, dass zum Beispiel mit dem jetzt im Gesetzentwurf vorgelegten erweiterten Repowering-Möglichkeiten in der Summe 80 alte Anlagen profitieren würden, dann ist das sicherlich kein großer Wurf. Und ein wegweisendes Energiepaket, wie es der Fraktionsvorsitzende der CDU heute Morgen angekündigt hat – ich war ganz interessiert –, ist das sicherlich auch nicht. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP]) Windenergieanlagen haben oftmals besondere Akzeptanzprobleme – das wissen wir doch. Wenn wir in den Bonner Raum oder in den Soester Bereich gucken, dann ist das etwas, was Menschen nicht nur toll finden. Wenn das direkt in ihrer Nachbarschaft besteht, dann finden sie das auch in besonderer Weise nicht toll. Auch die Tierschützer, die Naturschützer haben erhebliche Vorbehalte. Deswegen ist es wichtig, dass wir, um etwaigen Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung zuvorzukommen, dort die Maßnahmen verstärken. Es ist gerade schon vom Kollegen Stinka angesprochen worden: Wenn Sie jetzt auf die Idee kommen, den Bürgerinnen und Bürgern wirtschaftliche Beteiligungen an diesen Anlagen in Aussicht zu stellen, dann fragt man sich doch allen Ernstes: Wenn das so ein intensives Anliegen Ihrer gemeinsamen Koalition ist, was haben Sie denn in den letzten Monaten dazu unternommen? Wieso ist der Artenschutzleitfaden immer noch nicht angepasst? – Das sind doch alles Sachen, die schon längst hätten erledigt sein können. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich bin überzeugt, dass es wenig hilft und auch wenig beschleunigt, immer nur an diesen Schutzabständen herumzudoktern. Ich verrate auch kein Geheimnis, dass wir in der Beibehaltung des Schutzabstands von 1.000 m im Grundsatz einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz sehen. Die Potenzialstudie „Windenergie“ vom LANUV hat aufgezeigt: Auch mit 20.12.2022 diesen Schutzabständen von 1.000 m sind die durch den Bund vorgesehenen Flächenziele in Nordrhein-Westfalen erreichbar. Allerdings brauchen wir – das ist auch schon mehrfach gesagt worden, aber dafür gibt es bislang noch nicht eine einzige konkrete Maßnahme – beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren. In diesem Bereich ist von der Landesregierung aber nichts vorgelegt worden. Bei den Behörden fehlen immer noch die personellen und organisatorischen Kapazitäten zum Hochlaufen von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dann sollten für die Genehmigung von Windkraftanlagen die Bezirksregierungen zuständig werden. Dazu habe ich auch noch nichts gesehen. Warum richten wir dort nicht die Stabsstellen für eine Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung ein, sodass die laufenden Verfahren begleitet und optimiert werden können und auch die kommunalen Behörden Unterstützung haben? Warum gibt es keinen Expertenpool von externen Projektmanagern, die die Planungs- und Genehmigungsbehörden unterstützen? Zum Thema „Kalamitätsflächen“ – (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) das ist die letzte Anmerkung – ist schon vieles gesagt worden. Ich komme zum Schluss. Außer der Repowering-Maßnahme enthält Ihr Weihnachtspaket nur Prüfaufträge. Ihr vorgelegter Antrag macht mehr als deutlich: Das ist kein Weihnachtsgeschenk, sondern allenfalls ein selbstgebastelter Gutschein. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
