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Dr. Marcus Optendrenk

08.12.2022 Sitzungen 18/17

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!. Die Landesregierung stimmt dem Antrag der FDP in der Zielrichtung durchaus zu und beschreibt auch die Ausgangslage ähnlich. Die bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist das zentrale Ziel der Bildungspolitik. Diese intensive, auf jeden einzelnen Menschen bezogene Arbeit leisten die Lehrkräfte des Landes mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler unabhängig von deren jeweiligen Begabungen. Eine unterschiedlich intensive Förderung von Leistungsgruppen, wie es der Antrag der FDP nahelegt, wird dem Ziel einer individuellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen insgesamt aber nicht gerecht. Darüber hinaus existieren in Nordrhein-Westfalen bereits systematische Strukturen in vielfältiger Art, die die Förderung und Unterstützung begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schüler absichern und als Teilbereich der individuellen Förderung stärken. Angefangen bei der Möglichkeit, Kinder mit 08.12.2022 besonderen Begabungen auf Antrag der Eltern vorzeitig einzuschulen, über die strukturelle Unterstützung der Eltern im letzten Grundschuljahr bei der Suche nach dem geeigneten Bildungsweg für ihr Kind bis hin zu vielfältigen Beratungsmöglichkeiten im weiteren Verlauf der Schulzeit werden Eltern besonders begabter Kinder in Nordrhein-Westfalen auch fortwährend begleitet. So unterstützen und beraten Lehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Dezernentinnen und Dezernenten mit der Zuständigkeit für individuelle Förderung Eltern zu Fragen der Begabungs- und der Begabtenförderung, führen begabungsspezifische Diagnostik durch und begleiten bei individuellen Fragen. Auch außerhalb von Schulen existieren bei uns in Nordrhein-Westfalen Strukturen, Maßnahmen und Unterstützungsleistungen des Landes, um begabte und hochbegabte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler in jeder Hinsicht zu fördern. So kooperiert das Land eng mit verschiedenen Institutionen, die auf dem Förderungs- und Beratungsgebiet der Hochbegabung spezialisiert sind, wie zum Beispiel das Landeskompetenzzentrum für Individuelle Förderung, das Internationale Centrum für Begabungsforschung in Münster oder das Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland in Brühl, um nur einige zu nennen. Diese nur schlaglichtartige Auswahl soll Ihnen einen kleinen Überblick über die vielfältigen, bereits jetzt in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Angebote geben. Sie zeigen, wir nehmen § 1 des Schulgesetzes und das darin formulierte Recht eines jeden jungen Menschen auf individuelle Förderung sehr ernst und handeln danach. Aber für neue und weitergehende Erkenntnisse sind auch wir als Landesregierung im Interesse der Kinder und Jugendlichen natürlich immer offen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Prof. Dr. Andreas Pinkwart [FDP])

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