Jochen Ott
Danke schön, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, uns ist durch die Zeitungsberichterstattung zur Kenntnis gekommen, dass es in anderen Bundesländern – hier Niedersachsen –anscheinend möglich war, die Auszahlung deutlich zu beschleunigen. Bei uns ist das bisher nicht gelungen. Deshalb ist es nur richtig, dass man in einer solchen Debatte darauf hinweist, dass auch mit dem bestehenden Gesetz ein schnelleres Verfahren möglich ist. Trotzdem unterstützen wir es nachhaltig, die Strukturen dieses Opferschutzgesetzes anzupacken und zu überarbeiten. Unsere Sorge ist nur: In dem vorgelegten Entschließungsantrag findet sich kein Hinweis darauf, dass den Kindern, die vom Gericht festgestellt Opfer gewesen sind und gelitten haben, jetzt kurzfristig und beschleunigt Geld ausgezahlt worden wäre. 08.12.2022 Wir haben in Nordrhein-Westfalen damals mit den Entschädigungszahlungen rund um die Loveparade gute Erfahrungen gemacht. Das war nicht bürokratisch, sondern es ging zügig und schnell. Wir sind der Auffassung, dass all das, was zu Recht von den Vorrednern gesagt wurde, dazu führen muss, dass diese Kinder das Geld jetzt schnell ausgezahlt bekommen. Das muss das Ziel jeder Initiative sein. Was in Ihrem Entschließungsantrag steht, ist eine Willenserklärung, bedeutet aber keine Beschleunigung. Die fehlt uns. Darum bitten wir und fordern es auch mit unserem Antrag. (Beifall von der SPD)
