Dr. Marcus Optendrenk
Ich erkläre Ihnen gerne noch einmal den Mechanismus, obwohl ich es schon mehrfach getan habe. Wenn Sie ein Darlehen mit einer bestimmten Laufzeit aufnehmen, dann läuft dieses Darlehen. Wenn Sie Landtag die Mittel daraus nicht benötigen, können Sie diese Mittel wieder anlegen, im Moment auch zinsgünstig. Sie können dann ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie feststellen, dass Sie die Mittel nicht für den Zweck des Coronarettungsschirms ausgeben müssen, aber sie noch haben, tilgen. Über diesen Mechanismus haben wir jetzt die ganze Zeit gesprochen. Ich hatte eigentlich versucht darzustellen, dass es unter diesen Voraussetzungen relativ klar ist, dass wir bei den aufgenommenen Krediten noch nicht abschließend wissen können, wie viele der Bewilligungen, die aus dem HFA ausgesprochen worden sind, und derjenigen, die wahrscheinlich noch ausgesprochen werden, zum 30.06.2023 tatsächlich kassenmäßig abgeschlossen sein werden. Alles, was dann nicht kassenmäßig abgeflossen ist, kann in Tilgung investiert werden, sprich: es kann eine Tilgung aus dieser Liquidität erfolgen. Wenn dann noch Darlehen mit anderen Laufzeiten da sind, verbleibt das entsprechend in dem Rettungsschirmvermögen, das sich in Auflösung befindet. An Instituten wie der WestLB können Sie erkennen, dass solche Nachläufer zum Teil relativ lange Auflösungszeiten haben. Dann entsteht allerdings auch kein wirtschaftlicher Schaden für das Land, weil ja neben den Zinsausgaben, die für die aufgenommenen Darlehen fällig werden, die Zinseinnahmen, die auch weiterlaufen, zum Teil sogar für eine Überdeckung sorgen. Das heißt, für das Land entsteht in keinem Fall aus der Aufnahme dieser 4,145 Milliarden Euro ein finanzieller Schaden. Im Moment sind wir sogar im Plus.
