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Dr. Marcus Optendrenk

08.12.2022 Sitzungen 18/17

Herr Abgeordneter Dahm, herzlichen Dank für die Frage. – Ich habe eben schon dargestellt, dass dem Land kein finanzieller Schaden entsteht und auch nicht entstanden ist. Es ist im Gegenteil davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Zinsentwicklung auf der Zinsseite der Liquidität, die wir im Moment dort haben, um eine mindestens neutrale, wenn nicht auskömmliche, positive Wirkung handelt. Das heißt, wir erhalten im Moment mehr Zinsen für das dort befindliche Vermögen, als wir für das zahlen, was wir zwischen dem 12.10. und dem 09.11. aufgenommen haben. Die Antwort auf die Frage, wie viel Liquidität zum 30.06.2023 noch im Rettungsschirm vorhanden ist, hängt ganz entscheidend davon ab, ob die Bewilligung zur Ausfinanzierung führt, also bewilligte Mittel des HFA durch diejenigen, die diese Hilfen bekommen können, auch in Anspruch genommen werden. Danach kann man erst sehen, was am Schluss an Liquidität übrig ist. Wir haben aber Zinslaufzeiten, die es uns ermöglichen, entsprechende Fälligkeiten sicherzustellen. Es gibt zum Beispiel zum 28.04.2023 ein größeres Volumen, das getilgt werden könnte. Wir können also, ohne dass es ein Problem gibt, alles an Liquidität entweder zu guten Zinsen und separat Landtag getrennt zur Abfinanzierung im Vermögen halten, oder wir können tilgen. In beiden Fällen ist es mehr als wirtschaftlich.

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