Angela Freimuth
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich habe noch eine Nachfrage zum Thema „Kreditaufnahmen“ und zu den damit finanzierten Umsetzungen und Maßnahmen. Im allgemeinen Teil der Gesetzesbegründung zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2022 heißt es – ich darf zitieren –: „Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sollen mit dem zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 schnellstmöglich umgesetzt werden.“ Ich gehe davon aus, dass es sich um Kreditaufnahmen beim zweiten Nachtragshaushalt handelt. Mich würde vor allen Dingen interessieren: Was sind die jetzt beschlossenen Maßnahmen?
