Dr. Marcus Optendrenk
Die Kreditaufnahme und das Kreditcontrolling erfolgen nach einem einheitlichen Verfahren. Allerdings werden die Vermögensmassen entsprechend getrennt gehalten, sodass Sie immer genau wissen, welche Kreditaufnahme beispielsweise dem Coronarettungsschirm, dem Landeshaushalt oder anderen Sondervermögen zugeordnet ist. Insofern wird das strikt getrennt. Wir haben eine entsprechende Übersicht darüber, welche Laufzeiten jeweils bestimmte Papiere oder Kreditaufnahmen haben. Das haben wir auch dem HFA mit der Vorlage 18/401 vorgelegt. Es gibt auch in den Jahresübersichten und in der Haushaltsrechnung andere für uns absehbare Kreditaufnahmen mit entsprechenden Umschuldungen, Tilgungen und ähnlichem. Das ist im Grunde an dieser Stelle sichergestellt. Von daher haben wir ein sehr ordnungsgemäßes Verfahren.
