Dr. Marcus Optendrenk
Ich möchte zunächst die Vorbemerkung machen, dass Sie von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgehen, was das Thema der entsprechenden wirtschaftlichen Betrachtung angeht. Tatsache ist, dass das Handeln der Landesregierung und das Handeln dieses Referates, obwohl es Sie möglicherweise überraschen mag, wirtschaftlich ist. Dieses wirtschaftliche Handeln setzt daran an, dass den Zinsausgaben, die wir für diese 4,15 Milliarden Euro entsprechend zu leisten haben, Zinseinnahmen in mindestens gleicher Größenordnung gegenüberstehen, weil wir aufgrund der hervorragenden Bonität des Landes und der Entwicklung des Zinsmarktes in der Zwischenzeit keine Haushaltsbelastung haben, sondern damit rechnen können, dass wir leichte Überschüsse erzielen. Von daher ist in der Dienstanweisung auch geregelt – auch schon durch meine Vorgänger –, dass dieses Handeln extrem am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit orientiert sein muss. Dieser Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat Verfassungsrang. Das haben alle meine Vorgänger bei der Ausgestaltung dieser Regelung entsprechend im Blick gehabt. Deswegen ist es gut, dass es nicht zu Einflussnahmen von Menschen kommt, die möglicherweise in diesem Geschäftsmodell weniger zu Hause sind. Im Nachhinein werden die Minister jeweils informiert. Sie werden auch quartalsweise regelmäßig über erfolgte Geschäfte informiert. Selbstverständlich findet dann auch ein Austausch darüber statt, ob das, was in der Vergangenheit gemacht worden ist, wirtschaftlich sinnvoll ist, ob man es strategisch anders angeht, ob man Bonds begibt oder nicht. Aber für die Wirtschaftlichkeit dieser Geschäfte ist es richtig und angemessen und über Jahrzehnte bewährte Praxis, dass dies im Treasury des Finanzministeriums so gemacht wird. Das sehen Sie übrigens auch an dem wirtschaftlichen Ergebnis. Sie haben zudem etwas weggelassen. Ich haben Ihnen vorhin dargestellt, dass es weitere Mittelabflüsse gibt. Diese kennen Sie zum Teil auch schon aus dem HFA.
