Dr. Marcus Optendrenk
Ich habe die Frage des Abgeordneten so verstanden, dass es um den Dienstweg der Bewilligung von Coronarettungsschirmmitteln geht und nicht um Kreditaufnahmen. – Dann beantworte ich gerne beides. Genauso wie Sie das vorhin schon von mir gehört haben, gibt es bei den Kreditaufnahmen einen Dienstweg, der bei der Referatsleitung des Referats I C 4 endet, und es findet auf der Basis der entsprechenden Dienstanweisung ein Controlling des Referats 1 C 3 statt. Damit ist der Dienstweg an dieser Stelle beendet. Entsprechende Freigaben- oder Genehmigungserfordernisse für einzelne Kreditaufnahmen durch eine Abteilungsleitung, einen Minister oder einen Staatssekretär existieren nicht. Dies ist seit 2002 völlig unverändert und in der Sache auch geboten. Sie wollten auch wissen, wie das entsprechende Ressort eine Maßnahme zum Coronarettungsschirm anmeldet. Da geht es um die haushaltsmäßige Abwicklung und die abschließende Genehmigung durch den HFA. Das habe ich Ihnen vorhin im Prinzip schon dargestellt. Das ist so, wie es eigentlich immer geht, wenn Sie ein Geschäft machen wollen, bei dem das Ministerium bei zu bewilligenden Einzelmaßnahmen Geld aus dem Coronarettungsschirm haben will. Ein Referat in unserer Haushaltsabteilung nimmt die entsprechende Meldung entgegen. Dort wird das geprüft, und dann geht diese Prüfung auf dem Dienstweg über den Gruppenleiter, Abteilungsleiter und Staatssekretär an den Minister. Nach entsprechender Freigabe wird dem Kabinett dann das mit dem Ressort abgestimmte Papier zur Beratung vorgelegt. Hat das Kabinett entsprechend entschieden, leiten wir dem HFA über den Präsidenten eine entsprechende Vorlage mit der Bitte um Beratung und Entscheidung zu.
