Dr. Marcus Optendrenk
Der Sachverhalt stellt sich in der Tat ja insofern etwas anders dar, als Sie ihn jetzt dargestellt haben, weil wir zum Stand September ein Konzept des Finanzbereichs unseres Hauses hatten, wo wir die entsprechenden Berechnungen vorgenommen haben. Diese Berechnungen sahen vor, dass zum seinerzeitigen Zeitpunkt dieser Konzeption aus der Fachabteilung das Finanzministerium davon ausgehen Landtag musste, dass es bewilligte Maßnahmen zum Stand 9. September von 15,18 Milliarden Euro gab. Unter Abzug der Ist-Ausgaben zum damaligen Stand von 11,06 Milliarden Euro kam man zu einem Betrag von 4,12 Milliarden Euro an Maßnahmen, für die wir Vorsorge treffen mussten, weil sie bewilligt waren und wir davon ausgehen mussten, dass die entsprechenden Bewilligungen auch zu Auszahlungen führen. Zur Ermittlung des liquiden Bestands zum 09.09.2022 kommt man, indem man von den aufgenommenen Krediten in Höhe von 15,8 Milliarden Euro – damals – folgende Größen abzieht, nämlich die Ist-Ausgaben von 11,06 Milliarden Euro, die aus dem Coronasondervermögen entsprechend 2020 bereits finanzierten Steuermindereinnahmen in Höhe von 2,9 Milliarden Euro sowie die Kreditierung der Kommunen 2022 in Höhe von 550 Millionen Euro. Es bleibt ein Bestand von 1,29 Milliarden Euro, zu dem man dann den Überschuss in Höhe von 1,08 Milliarden Euro und Rückflüsse von 2021 in Höhe von 140 Millionen Euro hinzuaddieren musste. Der Liquiditätsbestand lag bei 2,51 Milliarden Euro, dem aber noch auszufinanzierende Maßnahmen in Höhe von 4,12 Milliarden Euro gegenüberstanden. Deshalb waren die zum 09.09.2022 vorhandenen liquiden Mittel von 2,51 Milliarden Euro gebunden und standen somit nicht für weitere Maßnahmen, die die Ressorts anmelden konnten und die auch aufgrund der pandemischen Lage in Aussicht standen, zur Verfügung. Aus diesem Grund heraus hat der Treasury-Bereich des Finanzministeriums seinerzeit dieses Konzept entwickelt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
