Dr. Marcus Optendrenk
Die Ressorts haben nach dem seit dem Beginn des Rettungsschirmverfahrens entsprechend auch gesetzlich vorgesehenen Verfahren gegenüber dem Finanzministerium entsprechende Vorlagen mit Begründungen und Mittelbedarfen eingereicht. Das Finanzministerium hat das jeweils geprüft und prüft das für die weiter vorliegenden Maßnahmen auch weiter. Dann gibt es eine Entscheidung des Kabinetts auf dieser Basis, und dann bekommt, wie Sie wissen, der HFA dies zur Beratung und Entscheidung zugewiesen.
