Dr. Marcus Optendrenk
Zunächst darf ich darauf verweisen, dass bei den Mechanismen, wie die Kreditaufnahme tatsächlich stattfindet, zu unterscheiden ist zwischen der Kreditaufnahme im Markt und dem Zeitpunkt der Bewilligung von entsprechenden Kreditaufnahmen. Zum Zweiten verweise ich zu den Mechanismen, die hier zugrunde liegen und die Sie offensichtlich verwirren, auf das Ausschussprotokoll 18/60 vom 10.11.2022, in dem auf die Frage des Abgeordneten Zimkeit der zuständige Mitarbeiter des Finanzministeriums exakt beschrieben hat, wie die Mechanismen der Kreditaufnahme erfolgen. Ich darf noch einmal für alle Beteiligten hier vortragen, dass die vom Haushalts- und Finanzausschuss in Zusammenhang mit dem Corona-Rettungsschirm ausgesprochenen Bewilligungen nicht die Zeitpunkte der zulässigen Kreditaufnahme regeln, sondern nur das Volumen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist es geboten, bei der zeitlichen Verteilung der Kreditaufnahmen die Entwicklung der Marktzinsen zu berücksichtigen und günstige Finanzierungsmöglichkeiten dann zu nutzen, wenn sie sich entsprechend ergeben. In den entsprechenden Vorlagen ist dargestellt worden, zu welchen Zeitpunkten dies geschehen ist. 08.12.2022
