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Christof Rasche

08.12.2022 Sitzungen 18/17

Frau Ministerin. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Vielen Dank für die Frage. Für diese Fälle wird es Einzelfallnotifizierungen geben, weil es sich um Energiemengenverbräuche handelt, die nicht über die normalen Regularien der Gas- und Strompreisbremse gehandelt werden können. Sie werden in der inhaltlichen Auseinandersetzung verfolgt haben, dass es auch schnell eine beihilfenrechtliche Frage gibt, inwiefern diese Bremsen wirken können. Ich nenne als einen Stichpunkt den Temporary Crisis Fund der Europäischen Union. Das ist eindeutig eine Bundesaufgabe, die von der Bundesregierung angelegt und konzeptionell zu klären ist.

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