Christof Rasche
Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich kann Ihnen die Angebote der NRW.BANK gerne vortragen. Das ist einmal der Universalkredit. Das zinsgünstige Darlehen geht bis zu in der Regel 10 Millionen Euro für Investitionen und Betriebsmittel für Unternehmen. Es beinhaltet eine optionale Handlungsfreistellung von 50 % und optional eine Kombination mit Angeboten der Bürgschaftsbank NRW; davon berichtete ich bereits in einer der Antworten. Mit der Variante „Weg vom Gas“ werden ab November 2022 kleine Unternehmen bei Maßnahmen gefördert, die einer Umstellung vom Energieträger Erdgas auf erneuerbare Energien dienen, mit einem zinsvergünstigten Darlehen in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro mit einem integriertem Tilgungsnachlass über 30 % maximal befristet bis zum 31.12.2023. Der NRW.BANK Konsortialkredit „gewerbliche Wirtschaft“ ist ein Konsortialkredit für Investitionen und Betriebsmittelbedarfe von Unternehmen ab 1 Million Euro, um so im Konsortium ausreichende Kreditbeträge sicherstellen zu können. Der NRW.BANK Spezialfonds ist die Eigenkapitalhilfe durch Beteiligungen von bis zu 5 Millionen an mittelständischen Unternehmen in besonderen Finanzierungsituationen. Fondskapital ist durch eine Landesgarantie von bis zu 49,9 % hinterlegt. Die Investitionsphase nebst Garantie wird im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung um drei Jahre verlängert. Die NRW.BANK „Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ ist ein Hilfsprogramm für Stadtwerke, da diese ihren Erdgasbedarf überwiegend über OTC-Geschäfte decken und somit vom genannten KfW-Absicherungsinstrument nicht berücksichtigt werden. Die Liquidität wird über Darlehen an die Eigentümerkommunen zur Landtag Weiterleitung an die Stadtwerke bereitgestellt werden.
