Angela Freimuth
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kann ja sein, dass ich heute Morgen in der Debatte, obwohl ich anwesend war und ausführlich zugehört habe, etwas verpasst habe. Aber dass etwas im Kernhaushalt eingespart würde, hat noch nicht einmal der Finanzminister behauptet. Insofern, lieber Kollege Franken, ist das eine interessante Aussage von Ihnen. Der Kollege Stoltze hat gerade schon auf einige Punkte, auf die Herausforderungen, vor denen wir stehen, hingewiesen und die Notwendigkeit angesprochen, Digitalisierung als Chance zu be- und ergreifen um die Herausforderungen, die mit der digitalen Transformation verbunden sind, anzunehmen und sie gemeinsam verantwortungsvoll zu gestalten. Fast war ich dem Kollegen Franken dankbar, dass er hier, obwohl es eigentlich nur um den Einzelplan 08 geht, trotzdem etwas zum Breitbandausbau, zu Quantencomputing, Robotik, IT-Sicherheit und sonstigen Themen rund um Digitalisierung angesprochen Sachen gesagt hat. Vielleicht ist das ein erstes Landtag Zeichen dafür, dass diese Themenkompetenz doch besser im Etat und in der Ressortzuständigkeit von Frau Ministerin Scharrenbach gesammelt und nicht über viele Einzelpläne verteilt wird und somit in die gemischte Unzuständigkeit und Unverantwortlichkeit übergeht. Denn die Herausforderungen in dem Bereich sind groß. Wir haben uns schon verschiedentlich darüber austauschen können, wie wichtig die Gestaltung der Digitalisierung ist, auch wenn wir hier und heute Abend nur über einen Teilzuständigkeitsbereich diskutieren. Im Einzelplan 08, Bereich „Digitaler Staat“ – so heißt es offiziell –, geht es im Wesentlichen um die Digitalisierung der Verwaltung. Eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung ist entscheidend für das Funktionieren unseres Staates. Der Weg zu einer bürgerfreundlichen, weil transparenten und zeitsparenden Verwaltung führt über die möglichst medienbruchfreie und vollständige Digitalisierung zwischen allen Verwaltungsebenen von Bund, Ländern und Kommunen. In der zurückliegenden Legislaturperiode wurde die Digitalisierung der Landesverwaltung deutlich beschleunigt und ausgebaut, aber wir stimmen auch überein, dass wir noch vieles zu tun haben. Im Etatentwurf für das Haushaltjahr 2023 bleibt bei uns der Eindruck, dass Verwaltungsdigitalisierung bedauerlicherweise nur ein Nebenthema ist. Es werden zwar wichtige Punkte aus der letzten Legislaturperiode fortgesetzt, aber es fehlen Fortschreibungen, neue Ideen und Impulse. Auch wenn wir bei Einsparungen im Kernhaushalt im Grundsatz keine Kritik üben würden, macht es einen schon nachdenklich, wenn ausgerechnet im Bereich „Digitaler Staat“ die Ansätze doch deutlich zurückgehen, bei der Unterstützung der Ressorts bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sogar um 20 Millionen Euro. Auch die Ausgaben für IT.NRW gehen zurück, selbst wenn man die Veränderungen im Zusammenhang mit dem Zensus außer Acht lässt. Das ist erstaunlich, denn im Bereich der Verwaltungsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung sind die Herausforderungen enorm. Viele Behörden müssen nach wie vor digital eingehende Anträge ausdrucken, weil die E-Akte und E-Laufmappe in der Behörde noch nicht im Einsatz sind und auch die Einführung durch IT.NRW noch auf sich warten lässt. Eigentlich müssten beim Onlinezugangsgesetz alle Ministerien damit beschäftigt sein, die Nachnutzung von in anderen Bundesländern entwickelten Lösungen umzusetzen, aber offensichtlich ist das nicht der Fall. Wenn dann auch noch begründet wird, die OZG-Verwaltungsleistungen hätten doch eigentlich bis 2022 abgeschlossen und erledigt sein müssen, dann ist das wirklich nicht mehr lustig. 07.12.2022 Ja, die Länder insgesamt haben die Zielmarke beim OZG gerissen, auch wenn wir uns in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren dort eine führende Position erarbeitet haben. Aber darauf können wir uns doch nicht ausruhen, sondern wir müssen weiter daran arbeiten, dass wir diesen Erfolg nicht verspielen. Dass wir mehr machen müssen als bislang, ist doch für jeden mehr als einsichtig. Analoge Prozesse dürfen nicht einfach nur digital abgebildet werden, sondern hier wird eine andere Organisation verlangt. Die Intelligenz unserer Beschäftigten wollen wir sinnvoll durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der möglichst vollständigen Automatisierung der Verwaltungsleistungen ergänzen.
