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Ralf Stoltze

SPD 07.12.2022 Sitzungen 18/16

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Ihrem Koalitionsvertrag, dem sogenannten Zukunftsvertrag, steht: „Die digitale Transformation aller staatlichen Institutionen werden wir vorantreiben und staatliche Dienstleistungen schnell und einfach verfügbar machen.“ So weit, so gut. Das können wir hier, glaube ich, alle unterschreiben. Es bleibt die einfache Frage: Warum machen Sie es nicht? Zu nennen wäre zum einen die merkwürdige Trennung zwischen digitaler Infrastruktur, die beim Wirtschaftsministerium liegt, und dem Bereich „E-Government“, den Sie sehr großspurig als Digitalisierung bezeichnen, obwohl der Begriff ja viel weiterführender ist. Natürlich ist die digitale Transformation staatlichen Handelns ein zentraler Baustein. Sie lässt sich aber ohne die notwendige Infrastruktur nicht leisten. Wir unterhalten uns hier eigentlich nur über die Dinge, die ein unmittelbares Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu staatlichen bzw. öffentlichen Institutionen betreffen. Das ist eine Trennung, die nach außen hin nicht zu vermitteln ist und die vermeidbare und unnötige Koordinierungsleistungen und Reibungsverluste erzeugt. Wenn Sie dann noch den Beauftragten der Landesregierung für diesen Bereich, der laut Homepage „für die Digitalisierung der Verwaltung vor allem im Hinblick auf die strategische Steuerung der IT, die IT-Sicherheit sowie den Ausbau von E-Government“ verantwortlich ist, mehr oder weniger kaltstellen und eine weitere Parallelstruktur aufbauen, wird es, sehr höflich gesagt, unübersichtlich. Das ist genau das, was wir im Bereich „Digitalisierung“ nicht brauchen können. Wer ist denn jetzt eigentlich für den 5G-Ausbau zuständig, für die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser, für die digitale Infrastruktur an Schulen und für den Fortschritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes? Oder wann endlich, um beim Thema „Wohnen“ zu bleiben, werden wir alle Kommunen so an das digitale Bauportal angebunden haben, dass Bauanträge auch digital eingereicht und bearbeitet werden können? Da passt es ins Bild, dass ausgerechnet Berlin – Sie haben es gerade angesprochen – die digitalen Voraussetzungen für die Auszahlung des „Wohngeld Plus“ schon im Januar zur Verfügung stellen will. 07.12.2022 Also, es geht manchmal auch schneller. Ich hoffe, es klappt. Der Ansatz war da. (Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Den Antrag können Sie am 1. Januar stellen!) – Bitte? (Zuruf von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisie- rung) – Immerhin. (Weitere Zurufe) – Alles gut. Die Altstrukturen sind kein Signal für einen Aufbruch in Sachen „Digitalisierung“, sondern stehen für bürokratischen Wirrwarr und Handlungsunfähigkeit. Dieser Befund wird noch verstärkt, wenn man sich die Zahlen, die Sie hier vorgelegt haben, etwas genauer anschaut. Sie kürzen dem digitalen Dienstleister der Landesregierung, IT.NRW, glatt mal eben 32,3 Millionen Euro und schrumpfen den Ansatz damit um beachtliche 21,8 %. Der Bereich „Digitaler Staat“ wird um glatte 22,2 Millionen Euro gekürzt. Wie Sie damit die Probleme bei der Umsetzung des OZG und des E-Government-Gesetzes bewältigen wollen, ist uns völlig schleierhaft. Größer kann der Widerspruch zwischen wohlfeilen Sonntagsreden zur Digitalisierung, staatlichen Dienstleistungen und dem tatsächlichen politischen Handeln nicht sein. (Beifall von der SPD) Unsere Forderung ist deshalb: Fangen Sie endlich an zu arbeiten, damit Sie klare und praktikable Strukturen haben, für die wir alle stehen, um Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter der Digitalisierung in der Bundesrepublik zu machen. Mit diesem Haushalt wird das nicht gelingen, deswegen werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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