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Dr. Hartmut Beucker

AfD 07.12.2022 Sitzungen 18/16

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Bei der Einbringung des Haushalts für das Jahr 2023 bezeichneten Sie, Herr Minister, diesen als tragfähige Basis für die Arbeit der Justiz in schwierigen Zeiten. Gleichzeitig räumten Sie ein, dass der Haushalt kein vollständiges, in Zahlen gegossenes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der vereinbarten Ziele der neuen Landesregierung sei. Dieses Zugeständnis überrascht aus zweierlei Gründen: Wir fragen uns erstens, was ein Arbeitsprogramm wert ist, dessen Umsetzbarkeit sich nicht vollständig in den Haushaltszahlen wiederfindet. Ihr Arbeitsprogramm gerät also schon ins Stocken oder anders ausgedrückt: Sie kommen nicht aus den Startlöchern. Dieser Fehlstart bremst Sie jedenfalls aus. Eine tragfähige Basis, die Sie dem Haushaltsentwurf gleichwohl attestieren, sieht für uns anders aus. Ich komme zu dem zweiten Punkt, der uns bei der Einbringung des Haushalts überraschte: Sie bezeichneten den Haushaltsentwurf als stabile und verlässliche Basis für die Funktionsfähigkeit der Justiz in unsicheren Zeiten. Gleichzeitig räumten Sie ein, dass Sie sich auf die Ausgabenpositionen beschränkten, die aus rechtlicher und fachlicher Sicht zwingend erforderlich seien. An die Beschäftigten in der Justiz, die infolge des seit Jahren bestehenden Personalmangels mit Mehrarbeit zu kämpfen haben, und an die Bürger, die sich mit überlangen Bearbeitungszeiten auseinandersetzen müssen, scheint dabei nicht gedacht worden zu sein. Leuchtturmprojekte wie die Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Umweltkriminalität“ oder die Stärkung der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel, wiewohl sinnvoll und richtig, reichen nicht, um Besserungen in der Breite zu erwirken. Die bestehende Überbelastung, zum Beispiel bei den Staatsanwaltschaften, wird hierdurch nicht berührt. Die Landesregierung unternimmt nichts, um das Problem zu lösen. In Ihrem Zukunftsvertrag haben Sie sich dazu bekannt, die Belastungsquote zu reduzieren. Sie wollten zu einer Personalausstattung auf der Grundlage Landtag von 100 % nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y kommen – versprochen und dann gebrochen. Ein weiteres Beispiel – ich zitiere aus der Stellungnahme der Verwaltungsrichtervereinigung –: „Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer ,Ausbauoffensiveʻ im Bereich der erneuerbaren Energien. Hierzu sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden. Dies betrifft vor allem die behördlichen Genehmigungsverfahren, soll aber auch für die gerichtlichen Verfahren gelten.“ Die gewollte Verfahrensbeschleunigung führt in mehreren Schritten zu einer starken Ausweitung der Zuständigkeiten des Oberverwaltungsgerichts NRW. Umfangreiche und komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren werden das Oberverwaltungsgericht entsprechend stärker belasten. Zum einen wird also der politisch gewollte Bau von Windindustrieanlagen zu einer zunehmenden Belastung für die Verwaltungsgerichte, und zum anderen stellen deutlich steigende Eingangszahlen im Asylbereich eine weitere Herausforderung für die Verwaltungsgerichte dar. Aber die Landesregierung handelt nicht. Ungeachtet dieser sich abzeichnenden Entwicklung schwächt die Landesregierung die Verwaltungsgerichte sogar, indem sie die Anzahl der Richter um zwei Stellen reduzieren möchte. Der neue Justizminister Herr Dr. Limbach hatte noch nicht genug Zeit, Prägnantes zu etablieren, das man gründlich beurteilen könnte. Aber das Arbeitsprogramm dieses Justizministers lässt nichts Gutes erwarten. Es sieht danach aus, als ob es um vieles und alles ginge, aber nicht um eine funktionierende Justiz. Die Justiz als grundlegende Säule unserer Gesellschaft wird so jedenfalls nicht gestärkt, sondern auf eine Belastungsprobe gestellt. Die Landesregierung hat im Justizbereich viele große Maßnahmen im Koalitionsvertrag angekündigt, aber sie hat nichts Konkretes geliefert, und vor allen Dingen hat sie nicht zügig auf die Herausforderungen unserer Zeit reagiert. Die Antworten auf unsere schriftlichen Fragen zeichnen kein anderes Bild. Daher lehnen wir den Einzelplan „Justiz“ ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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