Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Auch wenn der Haushaltsentwurf für den Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz für das Jahr 2023 richtige Ansätze enthält und in einigen Punkten eine Fortführung unserer Politik der letzten Legislaturperiode darstellt, enthält er leider auch wesentliche Mängel. In fast allen Beschäftigungsbereichen der Justiz sind Personalmangel und Arbeitsüberlastung die zentralen Themen. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich dieses Problem in den nächsten Jahren noch weiter verstärken. Daher müssen die Erhöhung der Attraktivität der Justizberufe, Personalverstärkung und Nachwuchsgewinnung an vorderster Stelle stehen. Aber hierzu findet sich nichts im Haushaltsplan der Justiz 2023. Beispielsweise liegt die Belastungsquote bei den Staatsanwälten in der Laufbahngruppe 2.2 bei 114 %. Hier müssen 1.340 Personen die Mehrarbeit von 193 weiteren benötigten Staatsanwälten miterledigen, weil die nötigen Planstellen nicht ausgewiesen werden. Auf meine Nachfrage im Rechtsausschuss wurde ich damit vertröstet, dass die Einrichtung – Frau Bongers hat es eben schon gesagt – einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität, für die allerdings 18 neue Stellen vorgesehen sind, die übrigen Staatsanwaltschaften entlasten würde. Zum gleichen Zeitpunkt geben Sie allerdings an, dass vor dem Abschluss der Planungen ebendieser Schwerpunktstaatsanwaltschaft – ich zitiere – unter anderem die Behörden des Geschäftsbereichs des Justizministeriums, weitere Ressorts, unter anderem Innenministerium und Umweltministerium, sowie Personalgremien zu beteiligen sind. Wann und wo also die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ihre Dienstgeschäfte aufnehmen wird, lässt sich derzeit nicht absehen. Deswegen ist auch unklar, wann die 18 neuen Stellen eingerichtet werden und zu einer Entlastung der übrigen Staatsanwaltschaften führen. Bei den Richtern sieht es kaum besser aus. Gerade bei den Landessozialgerichten ist ebenfalls eine besonders hohe Belastungsquote zu erkennen. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals den Justizminister an seine Worte im Rechtsausschuss erinnern – Zitat –: „Es ist ausreichend Personal erforderlich. 100 % Belastungsquote bleibt der Anspruch. Dies werden wir bei unseren Anmeldungen zum Haushalt berücksichtigen.“ Leider sind diesen Worten keine Taten gefolgt oder zu wenige. In anderen Bereichen der Justiz gibt es zwar ausreichend Planstellen, aber diese können nicht besetzt werden. Wir reden hier von 3.000 unbesetzten Stellen. Landtag Aus meiner Kleinen Anfrage 463 vom 19.09.2022 wissen wir, dass in den nächsten zehn Jahren allein 1.120 Richterinnen und Richter den Justizdienst verlassen – dabei ist der gesamte Unterbau noch nicht berücksichtigt –, sodass mit einer weiteren Verschlechterung der Situation zu rechnen ist. Dramatisch ist bereits jetzt die Situation im Strafvollzug. Resozialisierung und familiensensibler Vollzug sind wichtige Themen. Aber auch hierfür sind ausreichend Personal und die entsprechenden Räumlichkeiten erste Voraussetzung. Viele JVAs kämpfen aufgrund Personalmangels momentan eher damit, den normalen Alltag und den täglichen Ausgang der Gefangenen aufrechtzuerhalten. Bei den Gerichtsvollziehern und den Amtsanwälten ist die Nachwuchsgewinnung ebenfalls ein zentrales Problem. Zum einen fehlt hier die Aufstiegsmöglichkeit, zum anderen sind viele Berufe aber auch gar nicht bekannt. Hand aufs Herz: Wer von Ihnen weiß, was ein Amtsanwalt eigentlich macht? Selbst unter Jurastudenten ist der Beruf kaum bekannt. Sie erledigen 47 % aller Strafsachen. Hier müsste mehr Geld in die Hand genommen werden, um auch dieses Berufsbild weiter bekannt zu machen. Leider sucht man aber im Haushaltsentwurf 2023 vergeblich nach massiven Informations- und Marketingkampagnen. Frau Erwin hat eben auf den Rechtskundeunterricht hingewiesen, aber die Mittel hierfür werden im Vergleich zum Vorjahr um 375.000 Euro gekürzt und nicht erhöht. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Erhöhung der Attraktivität des Justizberufs. Hier kann ich Ihnen sagen: Ohne zeitraubende Analysen wissen wir: Es geht um bessere Bezahlung der Angestellten in der Justiz – darauf hat sogar die EU-Kommission hingewiesen –, durchlässigere Quereinstiege, Einführung neuer Spitzenämter wie zum Beispiel des Ersten Oberamtsanwaltes, Steigerung der Attraktivität des Arbeitsplatzes durch Ortsnähe, flexiblere Arbeitszeiten und Ermöglichung von Homeoffice. Nichts davon findet sich im Haushaltsentwurf wieder. Wenn jetzt selbst der Justizminister der Ansicht ist, dass die Haushaltsverhandlungen alle enttäuschen werden, einschließlich ihm selbst – das hat er in der Sitzung des Rechtsausschusses am 26.10.2022 gesagt –, dann kann man ihm nur beipflichten. Wir können aus diesem Grunde dem Entwurf heute nicht zustimmen. Wir fordern vielmehr mehr Planstellen für Staatsanwälte, Schaffung eines neuen Spitzenamtes Erster Oberamtsanwalt, Erhöhung der finanziellen Mittel für Informations- und Marketingkampagnen bereits in Schulen, Aufstockung der Mittel für Nachwuchsgewinnung in der Justiz und Gebäudesanierung. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der FDP) 07.12.2022
