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Dr. Marcus Optendrenk

07.12.2022 Sitzungen 18/16

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 ist deutlich geworden, dass es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und auch dieses Landes eine Landtag solche Vielzahl gleichzeitig auftretender Krisen und parallel dazu einen tiefgreifenden Strukturwandel noch nicht gegeben hat. Corona löst gerade ein bisschen seinen Griff – hoffentlich auf Dauer –, aber es stehen bereits diese schwergewichtigen Herausforderungen vor der Tür. Wenn auch mehrheitlich nicht mit der Waffe in der Hand, so kämpft doch ganz Europa mit den Folgen des brutalen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Inflation und steigende Energiepreise zerren an unserer Wirtschaft, aber auch an unserem privaten Portemonnaie. Sie sind Grund für viele sorgenvolle Blicke in die Zukunft. Sie belasten auch – darüber haben wir diskutiert – die öffentlichen Finanzen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen machen es uns allen nicht leicht – auch nicht bei Haushaltsplanungen. Für die Frage, wie man mit solchen Krisensituationen umgeht, gibt es kein Muster und keinen Königsweg. Wir können nur darauf vertrauen, dass es Erfahrungen mit vergangenen Krisen und mit Notlagen gibt und dass wir in Nordrhein-Westfalen solche Situationen in der Geschichte bisher wirklich gemeinsam gut gemeistert haben. Die schwarz-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag wichtige Eckpunkte und einen Kompass zur Bewältigung schwieriger Fragen definiert. Diesen finden Sie auch in den Haushaltsansätzen zum Landeshaushalt 2023 wieder. Klimaschutz und Umweltschutz sind uns für die Zukunft des Landes wichtiger als Prestigeprojekte. Das soll bei vorherigen Regierungen schon mal anders gewesen sein. Investitionen in die Transformation der Wirtschaft, der Verwaltung und der Arbeitswelt zahlen sich am Ende aus. Bildung ist die Grundlage für eine zukunftsfähige und gerade jetzt noch wichtigere zukunftsfeste Gesellschaft. Was heißt das konkret für unseren Haushalt des Landes 2023? Ein großer Schwerpunkt liegt im Bereich der Bildung. Denn – und das freut mich als Minister der Finanzen ganz besonders – Investitionen in Wissenschaft, Bildung und Ausbildung bringen für uns die höchsten Zinsen in der Zukunft. Grips ist unser entscheidendes Kapital. (Beifall von der CDU) Kein anderes Land nimmt so viel Geld für Bildung in die Hand wie wir Nordrhein-Westfalen. 37 Milliarden Euro, mehr als ein Drittel des gesamten Landeshaushaltes, investieren wir im kommenden Jahr in Bildung: in frühkindliche Bildung, in Schulbildung, in Hochschulbildung. Doch Investitionen in die Bildung und damit auch in die nordrhein-westfälische Wirtschaft reichen nicht. Natürlich müssen wir als Land im Jahr 2023 auch die Wirtschaft und die Menschen hinsichtlich der Schwie-07.12.2022 rigkeiten unterstützen, die wir im Bereich der Energie haben und die wir eben diskutiert haben. Dazu gehören nicht nur der Nachtragshaushalt 2022 und die Bewältigung über ein Krisenprogramm, sondern dazu gehört auch, dass wir uns im Haushalt selbst intensiv Gedanken darüber gemacht haben, wie wir diese fundamentalen Fragen in allen Bereichen des Landes bewältigen. Dazu ist der Entwurf des Haushaltes 2023 eine gute Grundlage. (Beifall von der CDU) Wir vergessen auch nicht, dass Menschen sich in bestimmten Bereichen mit in der Vergangenheit gestiegenen und immer noch hohen Preisen auseinandersetzen müssen. Herr Witzel, ich bin vielleicht Ihr Serviceminister par excellence. Sie haben in den vergangenen Wochen durch eine Vielzahl parlamentarischer Anfragen nachgefragt, wie sich bestimmte Dinge entwickelt haben. Das ist Ihr parlamentarisches Recht. Sie bekommen von mir auch keine Standardantworten, sondern, wie Sie wissen, immer die Sachauskünfte, die zu dem Zeitpunkt vorliegen. Weil Sie gerade das Thema „Grunderwerbsteuerprogramm“ angesprochen haben, möchte ich Ihnen den Service bieten, das zu konkretisieren, was wir in der Klausurtagung des HFA am 10. November 2022 hier schon miteinander besprochen haben. Die Mittel für dieses Programm, die nicht vollständig abgeflossen sind und für 2023 voraussichtlich ausreichen, stehen natürlich weiter zur Verfügung. Das Haushaltsgesetz nimmt keine Begrenzung der Jährlichkeit vor. Natürlich werden Sie im Ministerialblatt rechtzeitig finden, dass diese gesetzliche Regelung auf dem Erlassweg durch eine ordnungsgemäß funktionierende Verwaltung umgesetzt wird. Sie können allen Beteiligten sagen, dass derjenige, der in 2023 einen solchen Antrag stellt, gleichfalls in den Genuss dieses Programms, das ich weiterhin unterstütze, kommen wird. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen. Ich hoffe, Sie werden weiterhin der größte Werbeträger dieses Programms sein. (Beifall von der CDU) Als Minister der Finanzen möchte ich an dieser Stelle natürlich auch einen Blick auf die Finanzverwaltung richten. Im Einzelplan 12 finden sich einige wichtige Weichenstellungen für eine gute Zukunft dieser Finanzverwaltung. Wir wollen nicht nur irgendeiner Verwaltung gute Perspektiven geben, sondern wir wollen, dass unsere Finanzverwaltung noch besser, noch leistungsfähiger, noch bürgerorientierter und ein noch attraktiverer Arbeitgeber wird. Wir wollen in junge Menschen investieren. Die im Haushalt vorgesehenen Einstellungsermächtigungen sind auf Rekordniveau. Aber wir werden uns ehrlicherweise sehr anstrengen müssen, damit wir auch auf Dauer qualifiziertes Personal in ausreichender Landtag Zahl haben. Dazu haben wir einen innovativen Prozess in Gang gesetzt. Er lautet: Zukunft der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen. – Da werben wir Hand in Hand mit den Beschäftigten dafür, dass es erfolgreich ist, dass es Spaß macht, dass es eine Perspektive ist, in dieser Verwaltung zu bleiben und neu hinzuzukommen. Genau darum geht es. Denn jeder, der sich mit Personal und Organisation beschäftigt, weiß: Die Fachkompetenz und unsere Beschäftigten selbst sind in jedem Betrieb und in jeder Verwaltung unser größter Schatz. Diesen Schatz zu bewahren und zu entwickeln, wird eine der wichtigsten Aufgaben in den nächsten Jahren sein. Denn die Wahrheit ist: Ohne eine leistungsstarke, kompetente und im Zweifelsfall auch durchsetzungsstarke Finanzverwaltung kann kein Staat funktionieren. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er auf Einnahmen aus Steuern und Abgaben zwingend angewiesen, wie wir gerade dann sehen, wenn Steuereinnahmen einzubrechen drohen. Dafür, dass das in einem demokratischen Rechtsstaat nach Recht und Gesetz geschieht, steht unsere Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Die Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2023 wird infolge des Nachtragshaushaltes, den wir eben anberaten haben, und der veränderten Konzeption der Landesregierung noch Veränderungen erfahren müssen. An dieser Stelle noch eine wichtige Klarstellung: Der Bestand des Coronarettungsschirms zum Ende des Haushaltsjahres 2022 und nach Abrechnung der noch ausstehenden Bewilligungen soll nicht mehr, wie zunächst vorgesehen, in den Landeshaushalt überführt werden. Er soll vielmehr für Zins und Tilgung der coronabedingten Kreditaufnahmen verwendet werden. Wichtig ist aber, darauf hinzuweisen, dass alle Bewilligungen, die bereits ausgesprochen worden sind, noch bis zum 30. Juni 2023 von den Empfängern der Mittel abgerechnet werden können. Neue Bewilligungen sind nur noch bis zum 31. Dezember 2022 möglich. Im Übrigen bleibt die vorgelegte Ergänzungsvorlage unverändert. Das betrifft insbesondere auch die Umsetzung des Ergebnisses des Arbeitskreises Steuerschätzung, die Wohngeldreform, das Deutschlandticket und die Belastungen aus dem dritten Entlastungspaket, die wir selbstverständlich tragen, das die Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 2. November 2022 beschlossen hat. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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