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Dr. Marcus Optendrenk

07.12.2022 Sitzungen 18/16

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in außergewöhnlichen Zeiten. Solche Zeiten erfordern manchmal auch außergewöhnliche Entscheidungen. Dies gilt auch für Maßnahmen, die eine schnelle und umfassende Reaktion auf wirtschaftliche Entwicklungen in unserem Land ermöglichen. Wir beraten heute zunächst das Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 sowie den Antrag auf Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation. Anschließend führen wir auch noch eine Debatte über den Haushalt 2023. Alles das steht unter einem gemeinsamen Vorzeichen: Ausgangspunkt ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Dieser hat zu einer Krisensituation geführt, die für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, öffentliche Stellen, Unternehmen und die staatliche Finanzlage gravierende Folgen hat. 07.12.2022 Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet und auch eine sehr ordentliche wirtschaftliche Entwicklung hinter sich – trotz großer struktureller Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Das Wirtschaftswachstum lag im ersten Halbjahr 2022 noch bei beachtlichen 2,5 %. Auch die haushaltswirtschaftliche Lage unseres Landes hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter gebessert. Wir haben aber erlebt, dass sich die Gesamtsituation in den letzten Monaten zunächst langsam, in den letzten Wochen allerdings mit zunehmendem Tempo negativ verändert hat. (Zurufe von der SPD) Das gilt insbesondere für die wirtschaftliche Situation unseres Bundeslandes. Dies belegen aktuelle Analysen der Deutschen Bank, der KfW-Konjunkturkompass und der kürzlich erschienene Konjunkturbericht der IHK Nordrhein-Westfalen. Die Wachstumsschätzung des ifo Instituts für das dritte Quartal 2022, veröffentlicht am 2. November 2022, war natürlich vor Einbringung unserer Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2023 bekannt. Sie schilderte aber quasi im Rückspiegel die negative Entwicklung eines Quartals im Vergleich zu anderen Ländern. Viel bedenklicher und für das Land, seine Bürgerinnen und Bürger sowie seine Unternehmen viel bedrohlicher waren die Studien, die danach veröffentlicht wurden und die nun nach vorne schauen. Sie prognostizieren nämlich ein Fortdauern der negativen Entwicklung. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Deshalb ist es jetzt nicht die Zeit, abzuwarten. (Nadja Lüders [SPD]: Aber die war, die Zeit, oder wie?) Die Krise erfordert, dass wir uns in unserem Land darauf ausrichten, schnell zu handeln. Denn die Krisensituation trifft unser Land härter und stärker als andere Bundesländer. Deshalb legen wir jetzt das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz vor. (Volkan Baran [SPD]: Und das ist so plötzlich gekommen?) Warum wir stärker als andere von diesem Wirtschaftsabschwung betroffen sind, werden Sie vielleicht fragen. Es liegt an der Wirtschaftsstruktur unseres Landes, die durch viele energieintensive Grundstoffindustrien geprägt ist. Gerade die metallverarbeitende Industrie und die chemische Industrie geraten durch die hohen Energiekosten besonders unter Druck. Die Schlagzeilen, die Sie heute zum Thema „wirtschaftliche Entwicklung bei Evonik“ lesen können, zeigen das. Daher sind Verluste und Produktionseinstellungen von Landtag Teilen von Unternehmen heute schon leider nicht die Ausnahme und zum Teil bereits erfolgt. Auch die Stahlindustrie sowie der Maschinen- und Anlagebau sind von bezahlbaren Energiepreisen besonders stark abhängig und müssen auf diesen Energiepreisschock reagieren. Insofern ist der Einbruch des Wachstums in einem von energieintensiver Industrie geprägten Land wie Nordrhein-Westfalen stärker als in Bundesländern, in denen die Wirtschaftsstruktur eine völlig andere ist. Das hat sich auch in der großen Wirtschaftskrise 2008/2009 gezeigt. Allerdings erfolgte dann die Erholung aus der Krise auch früher und zum Teil stärker als in anderen Bundesländern. Das gibt sicherlich ein wenig Hoffnung am Horizont. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Auswirkungen der heutigen Energiepreiskrise zeigen sich allerdings zunächst sehr negativ. Die Unternehmen sämtlicher Branchen in Nordrhein-Westfalen beurteilen sowohl die aktuelle Lage als auch die Erwartungen schlechter. Das zeigt die von der Deutschen Bundesbank ermittelte Stimmungstendenz in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen. Mit Blick auf die weitere Entwicklung ist deshalb nicht zu erwarten, dass wir hier kurzfristige Verbesserungen sehen werden. Es ist leider zu erwarten, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen sowohl im letzten Quartal 2022 als auch in 2023 schwächer sein wird als im Bundesdurchschnitt. Insofern sieht der aktuelle Konjunkturbericht der IHK Nordrhein-Westfalen einen schweren Winter für die nordrhein-westfälische Wirtschaft. Der KfW-Konjunkturkompass vom 25. November 2022 prognostiziert für Deutschland nunmehr insgesamt eine Rezession und erwartet, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 bundesweit um 1 % schrumpfen wird. Die vorherige Prognose lag noch bei minus 0,3 %. Diese Rezession wird nicht mehr nur erwartet; sie ist leider längst angekommen. Wir stehen angesichts der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs, der Energiekrise und der nun deutlich erkennbaren besonderen Betroffenheit unseres Bundeslandes vor einer neuen Situation. Ein weiteres Zuwarten wäre unverantwortlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Deshalb handeln wir jetzt, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes rasche und entschlossene Maßnahmen anstoßen zu können. (Nadja Lüders [SPD]: Die da wären?) Angesichts dieser Lage ist nach Überzeugung der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des § 18b der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 109 07.12.2022 Abs. 3 Satz 2, zweite Alternative, des Grundgesetzes entstanden. Diese durch äußere Faktoren geprägte Lage entzieht sich der unmittelbaren staatlichen Kontrolle des Landes. Diese Notsituation beeinträchtigt die staatliche Finanzlage in Nordrhein-Westfalen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite. Auf der Ausgabenseite steigen nicht nur die Aufwendungen des Landes für Energie stark an. Auch die notwendige Unterstützung für all diejenigen, die staatliche Leistungen erbringen, belastet aktuell und im kommenden Jahr den Landeshaushalt in nicht vorhergesehenem Maße und auch in einem ganz erheblichen Umfang. Das betrifft nicht zuletzt Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur Hochschule sowie soziale Einrichtungen und Institutionen. Es betrifft aber auch die ehrenamtlichen Strukturen in Nordrhein-Westfalen, die gerade die schwere Zeit der Coronapandemie hinter sich lassen. Die bisherige Entwicklung der Steuereinnahmen bis Ende Oktober 2022 zeigte noch einen positiven Trend gegenüber dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Das Steuerergebnis des Monats November 2022 ist im Vergleich zum Vorjahr allerdings deutlich negativ ausgefallen. Es steht zu befürchten, dass sich diese Tendenz in den nächsten Monaten fortsetzen wird, und zwar auch deshalb, weil die absehbar negativere Entwicklung der Wirtschaftsleistung auch Auswirkungen auf die Steuereinnahmenentwicklung des Landes haben dürfte. In welcher Höhe sich dies bewegen wird, wissen wir noch nicht. Umso wichtiger ist, dass in einer solchen außergewöhnlichen Notlage auch Steuermindereinnahmen aus dem zu errichtenden Sondervermögen ausgeglichen werden können – Sie kennen den Mechanismus aus der Coronapandemie – und damit auch die Einnahmebasis des Landeshaushalts stabilisiert werden kann. Mit welchen Instrumenten können wir gegensteuern? Unser gemeinsames Ziel muss es sein, aktiv zur Stabilisierung der nordrhein-westfälischen Volkswirtschaft beizutragen und entsprechende Hilfsprogramme zeitnah aufzulegen. Diese Hilfsprogramme müssen einerseits bestehende Lücken der Bundeshilfsprogramme – der Strom- und Gaspreisbremse sowie der zusätzlichen Härtefallfonds – schließen. Andererseits gilt es mit Blick auf die besondere Situation in Nordrhein-Westfalen, darüber hinauszugehen, damit Unternehmen die schwierige Situation im Winter bewältigen. Es gilt, drohende Produktionsverlagerungen in Länder mit niedrigeren Energiekosten zu verhindern. Dazu müssen kurzfristige Unternehmenshilfen Landtag umgesetzt und die Transformation der Wirtschaft beschleunigt werden. Wir müssen dabei von fossilen Energieträgern unabhängiger werden. Das trägt auch unmittelbar zur Stabilität von Energiepreisen bei. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zudem sind kurzfristige Maßnahmen erforderlich, die die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für öffentliche Stellen und Institutionen der Daseinsvorsorge abfedern und sie gegen noch zu erwartende Auswirkungen dieser Krisensituation wappnen. Wir müssen vorbereitet sein. Über die hiermit zu erreichende Stabilisierung wird die Krisensituation auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes abgefedert. Insbesondere für einkommensschwache Haushalte wollen wir die sozialen Auswirkungen der Energiekrise puffern, um den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft nicht zu gefährden. Hier ist etwa an weitere Hilfen für die Tafeln und viele haupt- und ehrenamtliche Institutionen in unserem Land zu denken. Sie spielen unter großem ehrenamtlichen Einsatz eine sehr segensreiche Rolle. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die zur Abmilderung und Bewältigung der bestehenden Notsituation erforderlichen Maßnahmen belasten den Landeshaushalt gravierend und lassen sich nicht ohne eine Kreditaufnahme bewältigen. Eine kurzfristige Umpriorisierung von bestehenden Ausgaben im Landeshaushalt ist angesichts der zeitnah notwendigen Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskriegs, der in großen Teilen des Haushalts gesetzlich erforderlichen Leistungen und der hohen und kurzfristig nicht veränderbaren Personalausgaben nicht möglich. Auch eine kurzfristige Erhöhung der staatlichen Einnahmen, etwa durch Steuererhöhungen, wäre derzeit kontraproduktiv. Sie würde die Volkswirtschaft zusätzlich belasten und die Krise verschärfen. Damit bleibt nur der Weg über eine Kreditaufnahme, um die notwendigen Finanzmittel zur Krisenbewältigung zur Verfügung zu stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist der Staat als Stabilitätsanker gefragt, der durch antizyklische Investitionen die Nachfrage steigert und so dazu beiträgt, die Krise zu überwinden. Damit kann nicht bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2023 gewartet werden. Die dafür erforderlichen Mittel müssen zügig, möglichst sofort, verfügbar sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 07.12.2022 Wir müssen auch der extremen Unsicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen sowie den bereits damit einhergehenden negativen Rückwirkungen auf die nordrhein-westfälische Wirtschaft unmittelbar entgegentreten. Es gilt, jetzt Vorsorge zu treffen, um allen staatlichen Ebenen verlässliche Rahmenbedingungen zu geben und einen tieferen als bisher vorhergesehenen Abschwung der Wirtschaft zu verhindern. Deshalb richten wir als zentrales Element zur finanziellen Absicherung ein Sondervermögen ein, das durch eine Kreditaufnahme im Landeshaushalt gespeist wird. Hierzu wird eine gesonderte Kreditermächtigung mit einem Höchstbetrag von 5 Milliarden Euro in das Zweite Nachtragshaushaltgesetz 2022 aufgenommen. Damit besteht sehr zeitnah die Möglichkeit, die zur Bewältigung der Krisen erforderlichen Mehrausgaben zu finanzieren. Die Tilgung der aufgenommenen Kredite erfolgt nach ausdrücklicher Regelung in diesem Gesetzentwurf konjunkturgerecht innerhalb von 25 Jahren, also innerhalb einer Generation. Dieses Gesetz enthält die aufgrund der Errichtung des Sondervermögens notwendigen Änderungen im Landeshaushalt. Die für die Errichtung des Sondervermögens erforderliche Gesetzgebung soll zeitgleich mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2022 beschlossen werden. Die Landesregierung sieht in dieser Herangehensweise einen schnellen und effektiven Weg, um jetzt die notwendigen finanziellen Weichen für wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtige Maßnahmen gegen die Krise zu stellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir bitten Sie alle daher um Unterstützung für die vorliegenden Gesetzentwürfe und für den Antrag auf Feststellung der außerordentlichen Notsituation. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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