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Kirsten Stich

SPD 04.11.2022 Sitzungen 18/13

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Allein die Überschrift des hier vorgelegten Antrags der AfD-Fraktion ist eine schiere Unverschämtheit. Ich zitiere: „Hallenbäder dürfen nicht zum Opfer einer verfehlten Energiepolitik werden!“ (Beifall von Dr. Hartmut Beucker [AfD] – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Der Überfall Russlands auf die Ukraine, der völkerrechtswidrige und brutale Angriffskrieg, die Sabotageangriffe auf die Pipelines Nord Stream 1 und 2 sind verantwortlich für die derzeitige Situation auf den Energiemärkten. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Richtig ist: Es gab in Nordrhein-Westfalen bezogen auf die Windkraft in der letzten Wahlperiode eine verfehlte Energiepolitik. Aber das ist heute gar nicht das Thema. Es ist zwingend notwendig, dass wir auch aus klimapolitischen Gründen 20 bis 30 % Energie einsparen. Sportvereine – dazu gehört zum Beispiel auch die DLRG, auf die Sie in Ihrem Antrag eingehen – haben auf kommunaler Ebene und auch auf Landesebene Ideen zur Energieeinsparung entwickelt. Wären Sie kommunalpolitisch verwurzelt, wären Sie über dieses verantwortungsvolle Handeln aller Beteiligten informiert, und Sie würden vielleicht nicht diese populistischen Anträge stellen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wären Sie auf der kommunalpolitischen Ebene aktiv, wüssten Sie, dass bereits seit Mitte des Jahres alle Beteiligten – ob Vereine, Verwaltungen oder Politiker*innen – an einem Strang ziehen. Energieeinsparungen und die Aufrechterhaltung des Sport- und Schwimmbetriebs sind allen Akteuren enorm wichtig. Es gibt bereits jetzt die Situation, dass beispielsweise in Bochum die Temperaturen in den Becken teilweise auf 26 Grad heruntergefahren werden, wie es die Stufe 3 des Stufenplans der Bäderallianz und der DLRG vorsieht. Was in Ihrem Antrag steht, ist daher heiße Luft um nichts. (Beifall von der SPD) In Ihrem Antrag versuchen Sie, zu suggerieren, dass es in Berlin bereits nahezu geklärt sei, dass Schwimmbänder geschlossen werden sollen. In der Realität sehen wir aber: Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Landtag Senat will die Hallenbänder im Land Berlin trotz Energiekrise geöffnet lassen. Mitte Oktober teilte die Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger, ihres Zeichens der SPD zugehörig, in einer Pressemitteilung Folgendes mit – Zitat –: „Hallenbänder gehören zur Daseinsvorsorge.“ Und weiter: „Gerade in der jetzigen Zeit brauchen wir diese wichtige Infrastruktur für die Berlinerinnen und Berliner, insbesondere für Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie unsere Schulen und Vereine.“ Ihre Panikmache ist also vollkommen deplatziert. (Beifall von der SPD) Es steht völlig außer Frage und ist unbestritten, dass Schwimmbäder für unsere Gesundheitsförderung, den Vereinssport, den Schulsport und das Schwimmenlernen benötigt werden und damit Teil der Daseinsvorsorge sind. Aber so, wie Sie es hier darstellen – Sie schreiben von einer dauerhaften Schließung kommunaler Hallenbäder –, steht es gar nicht zur Debatte. Die AfD hat bereits im März 2021, in der letzten Legislaturperiode, hier im Plenum erklärt, dass viele Bäder nach dem Lockdown und der Pandemie dauerhaft geschlossen werden müssten. Das ist nicht der Fall. Und jetzt formulieren Sie hier denselben Sermon von einer dauerhaften Schließung kommunaler Hallenbäder. Das ist unredlich. Sie wollen hier die Bürgerinnen und Bürger und auch uns gezielt auf eine falsche Fährte locken. (Beifall von der SPD) Ihre Einlassung, dass Schwimmbäder – Zitat – „unglücklicherweise […] nach dem Energiesicherungsgesetz im Falle einer Gasmangellage nicht zu den geschützten Kunden“ gehören, finde ich ungeheuerlich. Ich will Ihnen mal erklären, wer zu dem geschützten Kundenkreis gehört. Erstens sind dies Haushaltskunden und kleinere und mittlere Unternehmen aus den Sektoren „Gewerbe“, „Handel“ und „Dienstleistungen“, also unsere Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen nicht frieren müssen. Zweitens gehören grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Hospize sowie Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen dazu. Drittens sind es Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen sowie Justizvollzugsanstalten. Es geht hier also um die elementaren Grundbedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir als SPD-Landtagsfraktion sind allerdings der Auffassung, dass auch Schulen und Kitas Teil der kritischen Infrastruktur sein und auch zu diesem ge-04.11.2022 schützten Kundenkreis gehören sollten; das steht hier heute aber nicht zur Debatte. Und ja, wir wollen, dass Hallenbäder geöffnet bleiben, damit unter anderem unsere Kinder schwimmen lernen können. Dafür setzen wir uns ein. (Beifall von der SPD) Thomas Kutschaty hat bereits am Mittwoch darauf hingewiesen, dass wir den Willen, dass unsere Kinder schwimmen lernen können, bei der Landesregierung zurzeit leider vermissen, insbesondere auch im Haushaltsentwurf 2023, und das obwohl der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung das Schwimmenlernen aller Grundschüler zur Chefsache erklärt hat. Hier sehen wir also auch bei der Landesregierung, dass sie nur redet, ohne konkret zu handeln. Natürlich wollen wir als SPD, dass die Hallenbäder geöffnet bleiben, und wir werden uns auch dafür einsetzen, dass das so bleibt. Dieser Antrag der AfD-Fraktion ist schlicht und ergreifend nur ein Fensterantrag. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Schaufenster- antrag! So heißt das! – Sarah Philipp [SPD]: Schlaumeier! Du bist ja ein Schlaumeier!) Summa summarum werden wir als SPD-Fraktion Ihrem Antrag heute natürlich nicht zustimmen. Wir finden es zudem unerträglich, wie Sie sich hier und heute als einzige Retter der Hallenbäder aufspielen. – Danke. (Beifall von der SPD)

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