Rainer Schmeltzer
Er sitzt auf dem Platz des PGs. Das ist zulässig. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ach so, danke. – Vielleicht wäre es möglich, etwas leiser zu telefonieren? (Ralf Witzel [FDP]: Ja, natürlich! – Heiterkeit von Christian Dahm [SPD] und Prof. Dr. An- dreas Pinkwart [FDP]) – Wunderbar. Punkt drei lautet: „zu prüfen, ob durch den Verkauf von Sozialwohnungen im Eigentum kommunaler Wohnungsunternehmen an die derzeitigen Mieter ein Beitrag zur Erhöhung der Wohneigentumsquote […] geleistet werden kann“. Da brauche ich gar nicht zu prüfen. Natürlich kann man, wenn man Mietwohnungen verkauft, die Eigentumsquote erhöhen. Das ist eine Binsenweisheit. Ob und inwieweit kommunale Wohnungsunternehmen ihre Mietwohnungen verkaufen, entzieht sich auch der Einflussnahme der Landesregierung. Offen gesagt, sind gerade die kommunalen zusammen mit den kirchlichen und den genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen die Abnehmer der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Deswegen haben wir als Landesregierung ein hohes Interesse daran, dass die Bestände gehalten und ausgebaut werden. Warum wir jetzt dafür Sorge tragen sollen, dass Bestände veräußert werden, entzieht sich zugegebenermaßen meiner Kenntnis. Es wird auch nicht meine Unterstützung erfahren. Zu Forderungspunkt vier: „die Faktoren empirisch zu erheben, die in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Baukosten von Sozialwohnungen beeinflussen.“ Es gibt keinen Unterschied zwischen Baukosten im sozialen und im freifinanzierten Bereich, weil die Bauordnung für beide Segmente in gleicher Weise 03.11.2022 gilt. Insofern gibt es nichts zu erheben, weil Baukosten steigen. Es ist schon bei mehreren vorherigen Wortbeiträgen angeklungen: Die steigenden Kosten für Baumaterial, die Handwerkerverfügbarkeiten, die Bauzinsen, eine weiterhin unklare Förderkulisse für die Gebäudeenergieeffizienz – das alles wirkt auf den freifinanzierten und den öffentlichen Wohnraum gleichermaßen. Das wirkt auf den freifinanzierten wie auf den öffentlichen Wohnraum gleichermaßen. Aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind die vier Punkte damit erledigt. Der Landtag wird den Antrag zur weiteren Beratung überweisen. Insofern freuen wir uns natürlich auf die weitere Beratung. (Zuruf) – Ist direkte Abstimmung?
