Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 03.11.2022 Ich nehme Bezug auf den vorliegenden Antrag Drucksache 18/1369 und gehe insbesondere auf die vier Forderungspunkte ein. Die antragstellende Fraktion will die Landesregierung aufgefordert sehen, „im Wohnraumförderungsprogramm die Mittelzuweisung für die Modernisierungsförderungen nicht zu erhöhen und mit den vorhandenen Mitteln vorrangig Maßnahmen zur Herstellung von barrierefreiem Wohnraum zu fördern“. Dieser Forderungspunkt macht deutlich, dass die antragstellende Fraktion die Grundzüge der Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht verstanden hat. Gegenstand der Modernisierungsförderung ist die Herstellung von energieeffizienterem und bzw. oder barrierearmen respektive barrierefreien Wohnraum. Das heißt, die Mittel, die wir für die Modernisierung von Beständen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung auslegen, haben immer auch das Thema „Barrierefreiheit, Barrierearmut“ zum Gegenstand. Insofern ist dieser Forderungspunkt erledigt. Forderungspunkt zwei lautet, die Landesregierung solle dafür Sorge tragen, „innerhalb der jährlichen Bewilligungen eine in Relation zueinander relativ gleich hohe Zahl von Sozialmietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen zu fördern, wobei mindestens die Hälfte dieser Eigentumsmaßnahmen in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten – auch über den Anwendungsbereich bundesrechtlicher Mieterschutzverordnungen nach der MietSchVO NRW […] hinaus bewilligt werden soll“. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat keinen Einfluss darauf, wie Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Wir haben mit der Eigentumsförderung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung insbesondere die Haushalte adressiert, die über ein geringes Einkommen verfügen, das heißt, hier kann die Anspruchsgruppe im Bereich Einkommensgruppe A oder B die öffentliche Wohnraumförderung auch zum Eigentumserwerb in Anspruch nehmen. Wir selber haben aber keinen Einfluss darauf, wie viele Menschen das tun. Zugegebenermaßen haben weniger Menschen die öffentliche Wohnraumförderung zur Eigentumsbildung in Anspruch genommen, seit Corona in dieser Welt ist, was auch nicht verwundert, wenn man nicht weiß, ob man morgen überhaupt noch einen Arbeitsplatz hat. Insofern werden wir die Entwicklung weiter beobachten. Wir werden sehen, was in diesem Jahr an Eigentumsfördermaßnahmen hat bewilligt werden können und die Förderprogrammatik auch entsprechend ausrichten. Aber wir haben keinen Einfluss auf die Höhe von Bewilligungen. Wir bewilligen Anträge, die vorliegen. Wenn die Anträge nicht da sind, können Landtag wir nichts bewilligen. Auch dieser Punkt ist damit erledigt. Forderungspunkt drei lautet: „zu prüfen, ob durch den Verkauf von Sozialmietwohnungen im Eigentum kommunaler Wohnungsunternehmen an die derzeitigen Mieter“ … (Ralf Witzel [FDP] telefoniert an seinem Platz.) – Sehr geehrter Abgeordneter Witzel, ich störe nur ungern, aber Sie stören mich mit Ihrem Telefonat. (Ralf Witzel [FDP] telefoniert weiterhin.) – Herr Präsident, ist das im Plenum zulässig?
