Yvonne Gebauer
Gut. Dann fange ich an. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Schulgesetz schreibt in § 54 für das Land Nordrhein-Westfalen sogenannte Reihenuntersuchungen zur Einschulung vor. Demnach werden unsere Kinder vor der Einschulung in die 1. Klasse von einer Schulärztin oder einem Schularzt untersucht. Das ist gut und richtig. – So weit, so gut. Worum geht es jetzt in dem hier vorliegenden Antrag? Es geht darum, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll oder gebeten werden soll, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die so wichtigen Schuleingangsuntersuchungen für unsere Jüngsten nach pandemiebedingten Ausfällen tatsächlich auch wieder flächendeckend hier bei uns in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Es geht uns aber nicht nur darum, dass diese Untersuchungen wieder stattfinden, sondern auch darum, dass sie vor der Einschulung erfolgen. Und es geht uns darum, dass nicht oder unvollständig durchgeführte Untersuchungen bei den Kindern nachgeholt werden. Warum sind Schuleingangsuntersuchungen so wichtig? Unsere Schuleinsteiger haben per Gesetz – das habe ich schon gesagt – das Recht, vor dem Eintritt in ihre Schullaufbahn untersucht zu werden, und zwar neben den Vorsorgeuntersuchungen der Kinder- und Jugendärzte, den sogenannten U-Untersuchungen. – Da ist der Minister. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Hallo!) Neben den U-Untersuchungen ist die Schuleingangsuntersuchung ein wichtiges Instrument, um zu schauen und zu prüfen, ob Schulreife vorliegt und ob Einschränkungen oder Verzögerungen bestehen, die einer besonderen Unterstützung während der Schulzeit bedürfen. (Beifall von der FDP) Wenn wir es ernst nehmen, jedem Kind gerecht zu werden, jedes Kind von Beginn seiner Schullaufbahn an zu fördern, muss auch sichergestellt werden, dass eine so wichtige Maßnahme wie die Schuleingangsuntersuchung tatsächlich stattfindet. Jetzt kann man sich fragen, warum wir Freien Demokraten heute diesen Antrag stellen. Wir haben über eine Kleine Anfrage beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erfahren, dass der Landesregierung keinerlei Daten darüber vorliegen, in welchem Ausmaß Schuleingangsuntersuchungen nicht oder nur unvollständig stattgefunden haben. Diese Daten müssen der Landesregierung auch nicht vorliegen, aber wir wollten es trotzdem gern wissen. Parallel dazu hat eine Information der größten Stadt Nordrhein-Westfalens, nämlich Köln, im Gesundheitsausschuss ergeben, dass in Köln im Schuljahr 03.11.2022 2021/2022 lediglich 27 % der verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt wurden. Für das Schuljahr 2022/2023 ist sogar nur jedes vierte Kind untersucht worden. Wenn schon in der Metropole Köln derart wenige Kinder vor Eintritt in die Schule, in den Schulalltag untersucht worden sind, dann lässt das für das gesamte Land leider nichts Gutes erahnen. (Beifall von der FDP) Es lässt nichts Gutes erahnen mit Blick auf das aktuelle Schuljahr, aber es lässt auch nichts Gutes erahnen mit Blick auf das vergangene Schuljahr. Denn schlimmstenfalls haben flächendeckend in Nordrhein-Westfalen in den Schuljahren 2020/2021 und 2022/2023 mehrere Zehntausend Kinder keine Schuleingangsuntersuchung erhalten. Das wären für die Entwicklung, für den Einstieg in den Schulalltag der betroffenen Kinder eindeutig ein Hemmnis und ein Nachteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gestern hier im Parlament, zum Teil sehr heftig, über die Bildungschancen unserer Kinder gesprochen. Alle demokratischen Fraktionen haben sich im Plenum darauf verständigt, dass alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Bildungschancen unserer Kinder, unserer Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Dazu gehört ein gesunder Körper. Denn wir alle wissen, dass in einem gesunden Körper auch ein gesunder Geist wohnt. Das Land muss daher alles daransetzen, dass seine eigenen Verpflichtungen erfüllt werden, sowohl die gesetzlichen als auch die moralischen. Dazu zählt, dass die unteren Gesundheitsbehörden ihre gesetzlichen Aufgaben auch in herausfordernden Zeiten wahrnehmen. Das sind wir unseren Kindern schuldig. Wenn die Kommunen das nicht allein schaffen, muss das Land sie dabei unterstützen. Dazu dient der vorliegende Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
