Angela Freimuth
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die digitale Transformation fordert uns als Gesellschaft in allen Bereichen massiv. Sie erfolgreich zu gestalten, ist für den Erhalt von Wohlstand und Chancen für Menschen, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Freiheit und Sicherheit unabdingbar. Neben allen Anforderungen an moderne, leistungsfähige Software ist auch der Zugang zu schnellen Datennetzen elementare Voraussetzung für das Gelingen, die beschleunigte Umsetzung des Breitbandausbaus somit auch. 87 % des Breitbandausbaus erfolgen eigenwirtschaftlich durch private Unternehmen und ohne Subventionen. Die politische Debatte führen wir aber gleichwohl oftmals über die verbleibenden 13 % und die Ausgestaltung der Förderung für diesen Ausbau. Viel zu nachrangig wird die Beschleunigung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und damit eben von 87 % in den Blick genommen. Damit es kein Missverständnis gibt: Förderung auch für den Breitbandausbau, insbesondere dort, wo eigenwirtschaftliche Gestaltung sich schwierig darstellen lässt, ist notwendig und richtig. 03.11.2022 Aber wenn private Unternehmen wiederholt die langen und mühsamen Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Kommunen beklagen, müssen wir das ebenfalls dringend in den Blick nehmen. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes haben die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz das OZG-Breitband-Portal entwickelt und erfolgreich an den Start gebracht. Das Portal ermöglicht sowohl die digitale und medienbruchfreie Beantragung als auch den Genehmigungsprozess im Bereich des Breitbandausbaus und trägt damit erheblich zur Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses bei. Mittels dieser „Software-as-a-Service“-Lösung werden Nutzerinnen und Nutzer sowohl im Rahmen der Antragstellung aufseiten der Telekommunikationsunternehmen als auch im Prozess der Genehmigung aufseiten der Wegebaulastträger Schritt für Schritt durch die Beantragung der Verwaltungsleistung geführt. Dieser Genehmigungsprozess beginnt mit der Voranfrage des Unternehmens und endet in einem ersten Teil des Genehmigungsverfahrens mit der formellen Annahme des eingereichten Antrags durch die zuständige Verwaltung in ihrer Rolle als Wegebaulastträger. Der zweite Teil des Genehmigungsverfahrens endet hoffentlich mit dem formellen Bescheid über die beantragte Maßnahme. Dadurch, dass alle Schritte des Genehmigungsverfahrens im Portal bzw. über direkt verbundene Fachverfahren erfolgen, wird die bisherige Praxis des postalischen Versands von Anträgen überflüssig. Allein das verspricht einen erheblichen Zeitgewinn. Daher bitten wir darum bzw. fordern wir die Landesregierung auf, von den Möglichkeiten dieser Nachnutzung des Breitbandportals – so, wie wir es auch angedacht haben – tatsächlich Gebrauch zu machen und es mit den Kommunen so schnell wie möglich an den Start zu bringen. Auf die weiteren Beratungen freue ich mich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
