Dr. Hartmut Beucker
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrten Herren! Wir treffen uns heute hier zu diesem Thema nicht etwa deswegen, weil die Debatte unabweisbar wichtig wäre und Wohl und Wehe der Nation davon abhängen würden, dass ausgerechnet unser Landtag nun eine Debatte veranstaltet. Nein, wir treffen uns hier, damit die SPD öffentlichkeitswirksam eine Wunde schließen kann. Vor 20 Jahren schwächelte die Wirtschaft in Deutschland, und die Zahl der Arbeitslosen war hoch. Da verfiel der Kanzler Gerhard Schröder von der SPD auf die Idee, Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe zusammenzulegen, diese staatlichen Leistungen zu kürzen, Eigenverantwortung zu stärken und Eigenleistungen der Arbeitslosen zu fordern. Diese Reformen haben den Arbeitsmarkt nachhaltig verändert. Zum einen sank die Zahl der Arbeitslosen rapide, und die Wirtschaft erholte sich in erfreulichem Maße. Zum anderen stieg aber die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse und der Menschen in gering bezahlter Tätigkeit, zumal man sagen kann, dass der Erfolg auch mit einer deutlichen Lohnzurückhaltung erkauft war. Das alles wird aber von der SPD nicht als notwendige Vorbedingung der wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands gesehen, sondern als eine Art Sündenfall, in dessen Nachgang die Partei aus dem Paradies der Kanzlerschaft und Regierungsverantwortung vertrieben wurde. Gewisse Teile der Partei waren daher begierig, die Reformen zurückzudrehen. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Paradies!) Das Resultat dieser Bemühungen ist das sogenannte Bürgergeld. Es trägt den Namen, dass es eigentlich nur der Bürgereigenschaft bedürfe, um entsprechende Leistungen zu erhalten. Das ist zwar ein Etikettenschwindel, aber es klingt halt gut. Erforderlich war das nicht, denn der Erfolg der Hartz-IV-Reformen war, dass dauerhaft in den Köpfen verankert wurde, es sei allemal besser, für weniger Geld zu arbeiten, als den Mitbürgern auf der Tasche zu liegen. Zudem ging von der Reform an sich ein Signal aus: Deutschland kann sich ändern, wenn es nötig ist. Und es war nötig. Und nun, mit dem Bürgergeld? Lassen Sie es mich an zwei Beispielen aus meinen Begegnungen in letzter Zeit verdeutlichen. Da ist die Frau, die ihr Leben lang Opfer ihres schwachen Körpers war, der ihr 03.11.2022 nicht einmal die Beendigung von zwei nacheinander begonnenen Ausbildungen ermöglichte. Diese Frau hat nun im bescheidenen Umfang höhere finanzielle Möglichkeiten. Und da ist noch das Paar, Anfang, höchstens Ende 20, verheiratet, drei Hunde, von der Stadt bezahlte Wohnung, das in der Fußgängerzone bettelt und nach eigenen Angaben damit gar nicht mal so wenig zusätzlich zum Hartz-Geld einnimmt. Zum Arbeiten haben die beiden keine Lust, (Zuruf von der SPD: Ach!) das geben sie freimütig in meinem Gespräch zu. Das Gespräch habe ich selbst geführt, das ist so. In Erwartung des Bürgergeldes fühlen sie sich jetzt schon deutlich freier von staatlicher Kontrolle. Hier liegt das Problem, denn jeder, der an den beiden vorbeigeht, fängt zu rechnen an. Lohnt es sich für mich noch zu arbeiten, zumal wenn ich Steuern zahle, mit denen sich solche Leute ihren Müßiggang finanzieren? – Wenn das Rechenbeispiel ergibt, dass bei zwei Kindern und etwa 2.500 Euro netto ein Plus von einem Euro je Arbeitsstunde übrigbleibt, kann das schon ein Grübeln hervorrufen. Genau das ist die Gefahr. Wir leben zwar in einem Sozialstaat, der den Bedürftigen gibt, was sie brauchen, aber wir leben auch in einem Rechtsstaat, der darüber wacht, dass dies nur die Bedürftigen bekommen. Die Bürger sind sozial, und daher murren sie nicht, wenn Menschen, die ihr Leben lang mit Krankheit geschlagen waren, etwas mehr Geld erhalten. Aber sie haben auch ein Gerechtigkeitsgefühl, und daher murren sie, wenn junge, kräftige Menschen von sauer erarbeitetem Geld anderer Leute faulenzen. Diese Gefühle der Hilfsbereitschaft und der Gerechtigkeit sind unabhängig von irgendwelchen Gesetzen, sie sind vorstaatlich, quasi allgemein menschlich. Der große Staatsrechtslehrer und Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hat in seinem berühmten Diktum erklärt, dass der Staat von diesen Voraussetzungen lebt, die er als Staat selbst gar nicht garantieren kann. Aber er kann diese Voraussetzungen beschädigen, und das tut das Bürgergeld. Wenn die Bürger sind ausgenutzt fühlen, den Staat als Ausplünderer erfahren, der Dritte nicht fordert, sondern ihnen auf Bürgers Kosten ein faules Leben ermöglicht, leidet die Hilfsbereitschaft der Menschen. Die ist aber in einem Staat unabdingbar. Wenn sie wie hier strapaziert wird, wird der Staat delegitimiert. Dann wenden sich die Bürger ab – und so weit sind wir schon. In Wuppertal geht gerade noch die Hälfte der Menschen wählen. Statt das Bürgergeld einzuführen, würde die AfD den Bezug von Leistungen ähnlich wie Herr Minister Landtag Laumann an die Dauer der Vorbeschäftigung knüpfen. Einkommen oberhalb der Unterstützungsleistungen würden den Menschen in deutlich höherem Maße verbleiben, ohne Rechenkunststücke mit gestuften Prozentsätzen. Das vereinfacht die Berechnung, ist transparent und verursacht weniger Verwaltungskosten. Das Lohnabstandsgebot ist wesentlich in der Beurteilung des Bürgergeldes. Da versagt dann auch das SPD-Konzept in weiten Teilen. Nicht, dass es uns wundert. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
