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Christof Rasche

03.11.2022 Sitzungen 18/12

Vielen Dank. Nach den Beiträgen von fünf Fraktionen folgt jetzt die Landesregierung mit Minister Karl-Josef Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bürgergeld – das merken wir auch heute in dieser Debatte – ist ein Thema, das die Gemüter erhitzen kann, weil es unterschiedliche Meinungen gibt. Diese unterschiedlichen Meinungen liegen in zwei Betrachtungsweisen. Die einen schauen mehr auf diejenigen, die das Bürgergeld erhalten und auch brauchen, die anderen schauen mehr auf diejenigen, die die Leistungen letztlich mit den Steuergeldern erwirtschaften. Deswegen finde ich es vollkommen normal, dass unter den demokratischen Parteien über 03.11.2022 diese beiden Gesichtspunkte in einem demokratischen Prozess miteinander gerungen wird. Es ist auch richtig, dass unsere Verfassung einen Rahmen vorsieht, wo diese Fragen diskutiert werden. Das ist in dieser Frage auf der einen Seite der Deutsche Bundestag und auf der anderen Seite der Bundesrat. Es ist wichtig, dass diese Debatte dort geführt wird. Von daher bin ich etwas vorsichtig mit der Beurteilung, die die Sozialdemokraten hier heute in die Debatte eingebracht haben, dass es eine Blockadehaltung ist, wenn man in Verfassungsgremien über dieses Gesetz spricht. (Beifall von der CDU) Wenn man eine Lösung haben möchte, dann muss man ganz klar diese beiden Gesichtspunkte sehen: den Menschen, der das Bürgergeld braucht und in der Grundsicherung lebt, und natürlich auch denjenigen, der es finanziert. In dieser Debatte spielt das Lohnabstandsgebot natürlich eine Rolle. Aber ich will ganz deutlich sagen, dass ich in meiner Partei niemanden kenne, der der Meinung ist, dass die Erhöhung des Regelsatzes auf 500 Euro falsch ist. Es ist im Übrigen eine Erhöhung, die – leider Gottes – genau der derzeitigen Inflationsrate in Deutschland entspricht. Deswegen ist diese Erhöhung nicht zu kritisieren. Sie ist in Ordnung, und sie muss kommen. Das ist ganz klar gesagt worden. (Beifall von der CDU) Das Lohnabstandsgebot muss man immer von zwei Seiten sehen: natürlich immer von der Höhe der Grundsicherung, aber auch vom Mindestlohn her. Deswegen ist es gut, dass wir die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro haben, denn ansonsten wäre diese Debatte noch viel schwieriger. Zu dieser Debatte gehört aus meiner Sicht auch, dass wir eine Entscheidung auf Europaebene haben und wir uns in Deutschland um eine stärkere Tarifbindung kümmern müssen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine Tarifbindung von gut 50 %. Damit liegen wir höher als andere Bundesländer, aber in ganz Deutschland liegt sie bei 50 %. Die EU hat gesagt: Wenn sie unter 80 % ist, dann müssen sich die Nationalstaaten Gedanken machen, wie man die Tarifbindung nach oben bekommt. Ein Problem des Lohnabstandsgebots ist auch, dass wir zu viele Bereiche haben, in denen es keine Tariflöhne mehr gibt. (Beifall von der CDU) Das liegt nicht nur am Staat, sondern auch daran – darüber zerbreche ich mir schon seit Jahren den Kopf –, dass wir es gerade in diesen Bereichen – auch als Gewerkschaften – nicht mehr schaffen, die Menschen für eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu mobilisieren. Denn da, wo wir viele Gewerkschaftsmitglieder haben, haben wir Tariflöhne. Da, Landtag wo wir keine haben, haben wir eben keine. Deswegen ist auch diese Frage wichtig: Ja zum Mindestlohn von 12 Euro, aber auch Ja zu einer stärkeren Tarifbindung in Deutschland. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ansonsten kann man das Lohnabstandsgebot nicht aufheben, wenn man existenzsichernde Sozialleistungen will. Jetzt möchte ich zu den Punkten kommen, wo wir – auch ich – ein paar Probleme sehen. Das betrifft zum einen die Karenzzeit. Herr Kutschaty, Sie haben gesagt – Ihre Aussage teile ich vollkommen –, dass es wichtig ist, dass ein Mensch, der viele Jahre geleistet hat, wenn er – aus welchem Grund auch immer – seine Arbeit und dann in der Regel nach zwölf Monaten auch den Schutz der Arbeitslosenversicherung verliert oder wie bei Selbstständigen – das haben wir bei Corona gerade bei Solo-Selbstständigen sehr stark erlebt – den Schutz der Arbeitslosenversicherung gar nicht hat … Es ist auch mein Gerechtigkeitsverständnis – das habe ich dem Bundesrat auch gesagt –, dass man bei der Karenzzeit ein bisschen zwischen Menschen differenziert, die geleistet haben, und welchen, die noch nie geleistet haben. Diese Differenzierung findet in diesem Gesetzentwurf nicht statt. Man sollte sich auch mal darüber unterhalten können, ob nicht jemand, der 10 bis 20 Jahre geleistet hat, Steuern gezahlt und damit seinen Beitrag zur Finanzierung des Staates geleistet hat, in dieser Karenzzeit anders behandelt werden muss als jemand, der das nicht getan hat und wo es eigentlich um die Absicherung eines Erbes geht, das er von seinen Eltern oder wen auch immer bekommen hat. Ich finde, man muss schon darüber nachdenken dürfen, ob man da differenziert. Ein weiterer Punkt ist die Höhe des Schonvermögens. Ich finde es richtig, dass hohe Schonvermögen, wenn sie der Alterssicherung dienen, bleiben müssen. Das ist in der heutigen Grundregel der Grundsicherung angelegt. Aber man muss doch vernünftig miteinander darüber reden können, ob andere Vermögen bis zu der Höhe von 150.000 Euro, die dieses Gesetz jetzt rein theoretisch vorsieht, wenn es um einen Vier-Personen-Haushalt geht, noch das zu Vermittelnde sind, wenn viele Leute, die Hartz IV finanzieren, nur von so einem Vermögen träumen können. Im Übrigen verstehe ich gar nicht, warum man diese Höhe gemacht hat. Wenn man Jobvermittler ist, wird man auf diejenigen, die ein solches Vermögen haben, in seinem ganzen Arbeitsleben nicht in einem Jobcenter treffen. Trotzdem kann man es dann ja auch sein lassen, um diese Debatte gar nicht zu bekommen. Ich kenne deutsche Zeitungen, die, auch wenn es am Ende nur fünf Fälle davon gibt, das so 03.11.2022 ausnutzen werden, dass wir uns alle wundern werden, wie das an der Akzeptanz der Grundsicherung nagt. Deswegen finde ich es wichtig, dass wir das mit im Auge haben. Ich bitte einfach, bei der Vertrauenszeit eines zu sehen. Wenn Sie jemanden ins Jobcenter einladen, um beispielsweise darüber zu reden, wie man ihn in eine Berufsausbildung bekommt, der aber gar nicht kommt, dann stellt sich schon die Frage, wie Vertrauen aufgebaut werden soll. Ich war vor drei Wochen auf einer Tagung der Jobcenterleiter von Nordrhein-Westfalen. 53 Menschen waren dort im Saal. Die haben mir alle gesagt: Wir brauchen in diesen Fällen auch die Möglichkeit von Sanktionen, weil wir einfach in unserer täglichen Arbeit das Problem haben, dass wir einladen und die Leute nicht kommen. – Das ist natürlich nicht die Regel, aber das gibt es. Dann überlegen Sie auch mal, was das mit einem Mitarbeiter im Jobcenter macht, wenn er, sagen wir mal, 20 junge Leute einlädt, um mit ihnen darüber zu reden, wie man ihn eine Lehre kriegt, und keiner kommt. Deswegen muss es möglich sein, dass man darüber noch mal redet. Meine Redezeit ist leider um, deshalb nur noch ein Satz. Alles das, was für mehr Bildung, für mehr Berufsausbildung in diesem Paket steht, zum Beispiel dass auch dreijährige Ausbildungen finanziert werden, finde ich klasse. Dass einer, der sich anstrengt und lernt, um gut in den Beruf zu kommen, auch während des Bezuges mehr Geld zur Verfügung hat, finde ich in Ordnung. Ich glaube, dass man mit dieser differenzierten Stellungnahme von mir und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen aus Grünen und CDU einen Beitrag leisten kann, um diese Konflikte in Berlin für die Menschen vernünftig aufzulösen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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