Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Finanzminister zu Beginn seiner Amtszeit gefragt, welchen Sinn und Zweck dieser Nachtragshaushalt hat und ob er die Aufnahme neuer Schulden beabsichtigt. Seine Antwort von vor zehn Wochen ist nachlesbar in der Landtagsdrucksache 18/514. Er konnte und wollte sich seinerzeit öffentlich zu alldem nicht positionieren, außer der Selbstverständlichkeit, dass er Recht und Gesetz einhalten will. Wir haben Ihnen nach Amtsübernahme zugleich als konstruktive Opposition versprochen, Ihre Politik Landtag differenziert zu bewerten und Ihnen als Serviceopposition regelmäßig gute Initiativen vorzulegen, (Lachen von der SPD) die Sie sich gerne zu eigen machen können, um die Haushalts- und Finanzpolitik zu verbessern. Bei der Grundsteuer haben Sie sich diese einmalige Chance leider fahrlässig entgehen lassen. Sie sollten das heute bei unserem Änderungsantrag nicht wieder tun. Im Rahmen einer fairen Bewertung begrüße ich zunächst Ihre Entscheidung, keine neuen Schulden aufzunehmen. Das sollte Ihre Richtschnur auch für die kommenden Haushalte dieser Wahlperiode sein. Dafür haben Sie unsere Unterstützung. Die gestrigen Vorschläge der SPD-Landtagsfraktion für einen 30 Milliarden Euro starken Schuldenschirm befürworten wir nicht. Es gibt aber auch einen Mittelweg zwischen überdimensionierten Spendierhosen auf der einen Seite und Tatenlosigkeit auf der anderen. Zum Nachtrag 2022 wie zum Haushalt 2023 ist festzustellen: Bislang manövriert sich die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen leider ambitionslos und ideenlos durch die größte Krise dieser Nachkriegszeit. Sie verweisen als Problemlöser gerne auf die Bundesregierung, aber Ihre eigenen Beiträge sind mehr als überschaubar oder gar nicht vorhanden. (Beifall von der FDP) Sie hätten jetzt die Chance gehabt, in diesem Nachtragshaushalt ein klares überzeugendes Zeichen für die Bürger und Betriebe in unserem Land zu setzen. Sie haben diese Chance vertan. Als FDP-Landtagsfraktion haben wir Sie mehrfach aufgefordert, dass Sie als Landesregierung im bevölkerungsreichsten Bundesland begleitende eigene Maßnahmen gegen die Energie- und Inflationskrise, zur Vermeidung von Strukturbrüchen und gegen den dauerhaften Verlust unzähliger gut bezahlter Arbeitsplätze in unserem Land auf den Weg bringen. Die explodierenden Energiepreise gefährden die gesellschaftliche und wirtschaftliche Substanz unseres Landes und sind maßgeblicher Treiber der Inflationsspirale. Wenn Sie in dieser Lage nur auf den Bund verweisen, der bereits Großvolumiges geleistet hat, dann werden Sie Ihrer eigenen Verantwortung nicht gerecht. Die Landesregierung plant aufgrund von unterjährigen Einsparungen – das sind hauptsächlich nicht benötigte Personalverstärkungsmittel – und Mehreinnahmen, also zusätzlichen Steuern und ergänzenden Bundesgeldern, zum Umgang mit Flucht und Migration eine Neupriorisierung von Haushaltsmitteln im Umfang von 1,2 Milliarden Euro. Ein Großteil dieser Gelder dient der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise. 430 Millionen Euro stammen aus 03.11.2022 der Steuerverbundmasse dessen, was Sie vereinnahmt haben. Sie decken zusätzlich Mehrbedarfe an Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Flüchtlinge in Höhe von 574 Millionen Euro ab. So erforderlich aktuelle Anstrengungen zur Bewältigung des starken Zustroms auch sind, so brauchen wir auch hier eine ehrliche Debatte. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht zu gefährden, dürfen wir nicht in eine Situation geraten, in der selbst notwendige Hilfen für berechtigt Schutzbedürftige am Ende gegen ebenfalls dringend erforderliche Unterstützungen in der Energie- und Inflationskrise ausgespielt werden. Nicht zuletzt die organisierten Fluchtbewegungen an der polnischen Außengrenze haben uns allen gezeigt, dass einige Kräfte genau hier die gesellschaftliche Spaltung provozieren wollen. Darum gilt: Zum einen braucht es von der Landesregierung ein ehrliches Bekenntnis zu einer regelgebundenen Asylund Migrationspolitik, die auch nicht vor Abschiebungen zurückschreckt, wenn bestimmte Personenkreise ausreisepflichtig sind. Die finanzielle Schlagkraft unseres Staates ist nicht unendlich. Zum anderen gehören in einen ausgewogenen Nachtragshaushalt selbstverständlich auch Maßnahmen, die bei uns in Nordrhein-Westfalen so schnell wie möglich die Energie- und Inflationskrise bewältigen. An kurzfristig wirksamen Maßnahmen gegen die Energie- und Inflationskrise findet sich im Nachtragshaushalt stattdessen nichts, ausgenommen 100 Millionen Euro, die das Land für eigene gestiegene Heizkosten zurückstellt. Stattdessen sehen wir nur den krampfhaften Versuch, langfristig gedachte ergänzende Mittel zur Transformationsfinanzierung als Reaktion auf die Krise zu verkaufen, was sie in Wahrheit natürlich nicht sind. Wir wissen alle, dass die exemplarisch als Verwendungsbeispiel genannte Förderung von Batteriespeichern aufgrund von aktuell kaum lieferbaren Komponenten kurzfristig keinem einzigen Betrieb weiterhilft und in dieser Form aktuell in diesem Winter keinen einzigen Arbeitsplatz sichert. Viele Unternehmen wissen nicht, ob sie in den nächsten Wochen und Monaten noch weiter existieren. Da brauchen sie aktuell nicht Mittel, die erst in einigen Jahren vielleicht mal für sie wirken werden. (Beifall von der FDP) Die Konsequenz Ihrer wochenlangen Untätigkeit ist nun: Der Bund legt noch einmal nach und regelt mit weiteren eigenen 12 Milliarden Euro wesentliche Bereiche, bei denen Sie hätten vorangehen können und sollen: (Zuruf von der CDU) ein Härtefallfonds für kleinere und mittlere Unternehmen ist die Brücke, bis die Preisbremse greift, und ein Härtefallfonds für die soziale Infrastruktur, der auch den Einrichtungen in unserem Land natürlich Landtag zugutekommt. Für uns als seriöse Opposition bedeutet dies: Wir ziehen den Teil unserer Änderungsanträge zurück, die entstanden sind, als dies noch nicht bekannt war. Was übrig bleibt, ist Ihre fehlende Unterstützung für die Kommunen. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stellen sich aktuell einer multiplen Krise mit stark gestiegener Inflation, ausufernden Energiepreisen und dem starken Zustrom von Migranten. Dort, wo finanzielle Handlungsspielräume ausgereizt und aufgebraucht sind, drohen aufgrund massiv gestiegener laufender Kosten bald geschlossene kommunale Einrichtungen und Sportstätten, ausbleibende Erhaltungsinvestitionen und krisenverstärkende kommunale Abgaben und Steuererhöhungen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Aktivitäten. Das kann nicht ernsthaft unser Ziel sein. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Genau deshalb, um diese drohenden Szenarien aufzufangen, beantragen wir hier eine kurzfristige Erhöhung der allgemeinen Investitionspauschale im GFG um 50 %. Diese Mittel kommen ganz unmittelbar den Aktivitäten vor Ort zugute. Sie sind allgemein deckungsfähig. Das ist eine wirkliche Hilfe. (Beifall von der FDP) Wir haben dabei ausdrücklich im Blick, dass Haushaltspolitik auch in der Perspektive auf solide Finanzen, auf Generationengerechtigkeit und auf Krisenbekämpfung setzt. Das alles ist kein Widerspruch, sondern ein Gebot. Wir wissen aus Jahrzehnten der Forschung, dass die Inflationserwartung von privaten Haushalten und Unternehmen eine ganz entscheidende Einflussgröße für den weiteren Inflationsverlauf ist. Um die immer weiter steigenden Inflationserwartungen zu senken, braucht es neben einem entschlossenen Zentralbankhandeln auch eine Politik, die mit Augenmaß agiert und die Erwartungen nicht durch achtlose Verschuldungspolitik weiter nach oben treibt. Die von uns vorgelegte Maßnahme verzichtet daher auf neue Schulden. Zur Deckung dieser kurzfristig enorm wichtigen Krisenmaßnahme schlagen wir stattdessen vor, im Wesentlichen bestehende Mittel aus der Allgemeinen Rücklage zu nutzen. Maßgeblich gespeist wurde die Allgemeine Rücklage aus Steuergeld und Haushaltsverbesserungen früherer Haushaltsjahre. Wann denn sonst, wenn nicht jetzt in der Krise ist der Zeitpunkt, dieses Geld zum Erhalt des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zurückzugeben? (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Statt aber auf die Krise aktiv zu reagieren, parkt die schwarz-grüne Landesregierung diese unmittelbar verfügbaren Mittel bislang als Spielgeld für schwarz-03.11.2022 grüne Projekte in kommenden Jahren auf ihrem Rücklagenkonto. So werden die Mittel bereits für Ihren Haushalt 2023 voraussichtlich mit eingesetzt. Sie haben einen Landesanteil für das Entlastungspaket von 3,3 Milliarden Euro zu schultern. Hier sehen wir in Ihrem neu vorgelegten Haushalt noch keinerlei planerisches Handeln und keine Vorsorge. Sie legen uns heute einen Nachtragshaushalt mit fast 1 Milliarde Euro an Verpflichtungsermächtigungen vor, die in den nächsten Jahren wirksam werden. 750 Millionen Euro haben Sie allein für Coronatests in Schulen und Kitas beschlossen. Das wollen Sie auch in diesem Nachtragshaushalt abdecken. Mit weitgehender Einigung von Bund und Ländern ist klar, dass im kommenden Haushalt eine große Lücke für die bislang nicht eingepreiste Länderbeteiligung bestehen wird – in einer Milliardengrößenordnung. Jeder Euro wird erforderlich sein. Darum ist für die FDP-Landtagsfraktion selbstverständlich, dass wir Gelder aus der Rücklage nicht achtlos entnehmen wollen. Allerdings reicht die Rücklage allein nicht aus, um das Delta aufzufangen. Sie müssen also auch eigene strukturelle Maßnahmen entwickeln und eigene Konzepte haben, um Ihren zukünftigen Haushalt für 2023 ins Lot zu bringen. Sie müssen sich im kommenden Haushalt zwangsläufig auch Einsparungen überlegen. Da hilft es Ihnen nicht, dass dieser Nachtrag bereits mit so vielen Verpflichtungsermächtigungen für das kommende Jahr agiert, beispielsweise im Bereich des Transformationsfonds. Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute besteht aber für uns alle hier im Hohen Hause die Möglichkeit, den riskanten schwarz-grünen Kurs im Sinne der Menschen in unserem Land zu korrigieren, endlich in Nordrhein-Westfalen sinnvoll auf die Krise zu reagieren und zugleich auch Vorsorge für 2023 zu treffen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
