Yvonne Gebauer
Der Bund hat die veralteten gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildungen in der technischen Assistenz in der Medizin richtigerweise durch das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie vom 24. Februar 2021 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von 24. September 2021 ersetzt. Der Bundesgesetzgeber hat durch diese Gesetze die Ausbildung bundeseinheitlich reformiert. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht nun die Umsetzung der Bundesregelung vor, die aufgrund der eingeräumten Gestaltungsspielräume für die Länder erforderlich ist. In Zeiten, in denen das Gesundheitswesen vor komplexen Aufgaben steht, ist es angezeigt, dass die Ausbildung der medizinischen Technologinnen und Technologen auf den neuesten Stand gebracht wird. Das sorgt dafür, dass der Einstieg in Berufe des Gesundheitswesens für junge Menschen attraktiver gemacht wird, was wiederum dem Gesundheitswesen im Ganzen nützt.
