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Rainer Schmeltzer

02.11.2022 Sitzungen 18/11

Sehr geehrte Frau Ministerin, herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/1356 Neudruck an den Wissenschaftsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Blex. Wer enthält sich? – Das ist niemand. Wer stimmt dagegen? – Das ist auch niemand. Somit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 12 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/63 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/1381 zweite Lesung Die Fraktionen haben sich geeinigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu gegeben (siehe Anlage 1). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/1381, den Gesetzentwurf Drucksache 18/63 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/63 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf Landtag zu? – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Blex. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/63 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis verabschiedet. Wir kommen zu: 13 Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1289 erste Lesung Herr Minister Limbach hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/1289 an den Rechtsausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktionen der CDU, der FDP und der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Blex. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Ergebnis angenommen. Wir kommen zu: 14 Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1417 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/1417 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP und der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Blex. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Ergebnis angenommen. 02.11.2022 Wir kommen zu: 15 Wahl eines Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1379 Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen wählt der Landtag die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. Gewählt ist, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1379. Die Fraktion der AfD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag Drucksache 18/1379 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte Frau Abgeordnete Stullich, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Wir rufen jetzt noch einmal diejenigen auf, die eben nicht anwesend waren. (Der Namensaufruf wird fortgesetzt.) Meine Damen und Herren, haben jetzt alle ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Für die Zeit unterbreche ich kurz die Sitzung. (Zuruf: Nein!) zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. (Die Auszählung erfolgt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 171 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 12 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 159 Abgeordnete. Der Stimme enthalten hat sich niemand (siehe Anlage 4). Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1379 abgelehnt. Ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 24 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erforderliche Mehrheit von zwei Landtag Dritteln der abgegebenen Stimmen für den Gewählten nicht erreicht wurde. Wir kommen zu: 16 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1380 Ich verweise auf meine Ausführungen zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt 15. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1380. Die Fraktion der AfD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag Drucksache 18/1380 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte Frau Abgeordnete Stullich, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Es haben noch nicht alle ihre Stimme abgegeben. Wir rufen diejenigen noch einmal auf, Frau Stullich, die sich gerade nicht gemeldet haben. (Der Namensaufruf wird fortgesetzt.) Der guten Ordnung halber frage ich noch einmal, ob alle ihre Stimmen abgegeben haben. – Das scheint jetzt der Fall zu sein. Damit schließe ich auch diese Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung kurz. (Die Auszählung erfolgt) Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 170 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 11 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 159 Abgeordnete. Der Stimme enthalten hat sich niemand (siehe Anlage 5). Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1380 abgelehnt. Ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 24 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erforderliche Mehrheit von zwei 02.11.2022 Dritteln der abgegebenen Stimmen für den Gewählten nicht erreicht wurde. Ich rufe auf: 17 Entlastung der Vermieter von den anfallenden – nicht durch Vorauszahlungen gedeckten – Betriebskosten zur Bewahrung ihrer Investitionsfähigkeit Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1370 Eine Aussprache zu diesem Antrag ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1370 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU, der FDP und der AfD bei Nichtanwesenheit des Abgeordneten Blex. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist somit mit dem von mir festgestellten Ergebnis zur Überweisung angenommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18 Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags Nordrhein-Westfalen Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/1382 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1382, die Immunität des dort genannten Mitglieds des Landtages für das dort ebenfalls bezeichnete Verfahren aufzuheben. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 18/1382 bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und die Immunität des dort genannten Mitglieds des Landtages aufgehoben. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Landtag 19 Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren des Herrn G. gegen die Wahlprüfungsentscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 8. September Aktenzeichen VerfGH 71/22 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/1404 Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1404, zu dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde, VerfGH 71/22, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt: 20 Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der Frau S. gegen die Wahlprüfungsentscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 8. September 2022 Aktenzeichen VerfGH 72/22 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/1405 Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1405, zu dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde, VerfGH 72/22, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt: 21 Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren des Herrn T. gegen die Wahlprüfungsentscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2022 02.11.2022 Aktenzeichen VerfGH 73/22 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/1406 Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1406, zu dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde, VerfGH 73/22, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. (Zuruf) – Entschuldigung? Ich mache es trotzdem noch mal, auch wenn Sie jetzt Entschuldigung sagen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion CDU, die Fraktion FDP und die Fraktion AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt: 22 Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der AfD, Landesverband NRW, gegen die Zurückweisung des Einspruchs gegen die Landtagswahl vom 15. Mai 2022 Aktenzeichen VerfGH 75/22 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/1407 Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1407, zu dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde, VerfGH 75/22, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der CDU, Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Keine. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt: Landtag 23 Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren des Herrn K. gegen die Bürgertäuschung §§ 108a StGB u. a. vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2022 Aktenzeichen VerfGH 76/22 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/1408 Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1408, zu dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde, VerfGH 76/22, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktion der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der CDU, der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt: 24 Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der Herren V., W. und K gegen die Zurückweisung des Wahleinspruchs der Beschwerdeführer vom 20. Mai 2022 gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 15. Mai 2022 durch Beschluss des Landtags des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2022 Aktenzeichen VerfGH 78/22 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/1409 Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1409, zu dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde, VerfGH 78/22, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25 Zustimmung des Landtags Nordrhein-Westfalen gemäß § 64 Abs. 2 LHO zur Veräußerung von Liegenschaften des Sondervermögens 02.11.2022 Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW); Essen, Norbertstraße Vorlage 18/275 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/1383 Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1383, in die Veräußerung des in Vorlage 18/275 näher beschriebenen Grundstücks gemäß § 64 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung einzuwilligen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit willigt der Landtag in die in Vorlage 18/275 genannte Grundstücksveräußerung ein. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt: 26 Zustimmung des Landtags Nordrhein-Westfalen gemäß § 64 Abs. 2 LHO zur Veräußerung von Liegenschaften des Sondervermögens Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW); Münster, Geiststraße Vorlage 18/219 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/1410 Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1410, in die Veräußerung des in Vorlage 18/219 näher beschriebenen Grundstücks gemäß § 64 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung einzuwilligen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit willigt der Landtag in die in Vorlage 18/219 genannte Grundstücksveräußerung ein. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt: 27 Mitteilung nach § 6 Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes NRW Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 18/1437 Landtag Der Landtag hat am 1. Juni 2022 zu Drucksache 18/20 einen grundsätzlichen Beschluss für die gesamte 18. Wahlperiode gefasst. Der Unterrichtung in Drucksache 18/1437 ist die entsprechende Veränderung ab dem 1. Dezember 2022 zu entnehmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich stelle fest, dass sich der Landtag mit der Unterrichtung Drucksache 18/1437 befasst hat. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt: 28 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/4 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/4 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt für die Bestätigung der Beschlüsse des Petitionsausschusses? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in der Übersicht 18/4 bestätigt. Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend und gegebenenfalls auch noch einen angenehmen Parlamentarischen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:11 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 02.11.2022 Landtag Anlage 1 Zu TOP 12 – „Gesetzes zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Berufe in der Medizinischen Technologie sind wichtig. Sie leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur Gewährleistung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten. Insbesondere die Coronapandemie hat verdeutlicht, wie bedeutend die Berufe der Medizinischen Technologie für die Gesundheitsversorgung sind. Der unermüdliche Einsatz der Laboratoriumsanalytikerinnen und -analytiker sicherten die Auswertung der PCR-Tests. Und ohne Radiologiediagnostikerinnen und - diagonstiker hätten wir keinen Lungenultraschall durchführen können. Am 1. Januar 2023 tritt das bundeseinheitliche Gesetz über die vier Berufe in der medizinischen Technologie in Kraft. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie mit den Schwerpunkten für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin werden durch das Medizinische Technologie-Berufe-Gesetz sowie durch die Medizinische Technologie-Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Bundes reformiert, modernisiert und gestärkt. Teil der Neuerungen des MT-Berufe-Gesetzes ist unter anderem die neue Berufsbezeichnung: Statt Medizinische Assistentinnen und Medizinische Assistentinnen heißen die Berufsangehörigen künftig Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen. Durch die neue Berufsbezeichnung wird die fachliche Kompetenz klar fokussiert und die eigenständige Bedeutung der Berufsgruppe zukünftig klargestellt. Zudem wird das bislang oftmals zu zahlende Schulgeld abgeschafft und die verbindliche Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung normiert. Beide Neuerungen steigern die Attraktivität der Ausbildungen erheblich und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung. Mit dem nun zum Beschluss vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Medizinische Technologie-Berufe-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen schafft die Landesregierung eine weitere Grundlage für die zukunftsfähige Entwicklung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem vorliegenden 02.11.2022 Gesetzentwurf die bundesrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielräume möglichst effektiv genutzt und auf die Situation in Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Das betrifft unter anderem die Praxisanleitung sowie die Festlegung von Mindestanforderungen an einen landesweiten Rahmenlehrplan. Zudem wird zukünftig das angemessene Verhältnis von Auszubildenden zu Vollzeitkräften geregelt. Durch die klare Anforderung an die ausbildenden Betriebe wird die Ausbildungsqualität und die Fachkräftesicherung langfristig gewährleistet werden. Um die Einrichtungen der praktischen Ausbildung in der Übergangsphase zu entlasten, wurden großzügige Überleitungsfristen eingeführt. So soll die jährliche Fortbildungspflicht für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Ziel des Gesetzes ist es, eine bestmögliche Umsetzung der Ausbildungsreform in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Dadurch kann die Ausbildungsqualität landeseinheitlich auch zukünftig auf gleichbleibend hohem Niveau sichergestellt werden. Auch dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der gesundheitlichen Versorgung.

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