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Ina Brandes

02.11.2022 Sitzungen 18/11

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die konsensorientierte Zusammenarbeit in Fragen der Weiterbildung hat gute Tradition in diesem Haus. Ich freue mich, dass wir das heute fortsetzen, und schließe mich der allgemeinen Zustimmung gerne an. Die Bedeutung des lebenslangen Lernens – und dazu zählt auch das Recht auf Arbeitnehmerweiterbildung – wird vor der Kulisse der aktuellen Herausforderungen, die uns täglich beschäftigen, besonders deutlich. Deshalb ist es wichtig, auf neue Entwicklungen auch im Bereich der Weiterbildung schnell reagieren zu können, und dazu tragen digitale Bildungsangebote natürlich entscheidend bei. Vor diesem Hintergrund werden wir die Digitalisierung in der Weiterbildung weiter voranbringen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Entfristung der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, mit der wir digitale Bildungsangebote dauerhaft ermöglichen und den Einrichtungen und Teilnehmenden der Arbeitnehmerweiterbildung Planungssicherheit und Flexibilität geben. 02.11.2022 Auch die Berichtspflicht – mag sie nun sinnig oder unsinnig sein –, die der Überprüfung der letzten Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes diente, sowie die Übergangsbestimmungen werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gestrichen. Dieser Gesetzentwurf gibt dem Recht auf Arbeitnehmerweiterbildung meiner Ansicht nach ein zukunftsfestes Fundament. Damit können Einrichtungen und Teilnehmende Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung schon jetzt für das nächste Jahr verlässlich planen. Deshalb begrüße ich diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes ausdrücklich. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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