Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist von den Vorrednern schon viel zur Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und der Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. eigentlich für uns alle in der Gesellschaft gesagt worden. Es ist eine gute Tradition in diesem Hohen Hause, dass wir uns mit Fragen der Weiterbildung fraktionsübergreifend befassen. Insofern wird nicht verwundern, dass auch wir es begrüßen, dass digitale Weiterbildungsangebote in Zukunft über das gesetzte Datum hinaus genutzt werden können sollen. Wir wollen dies ins Gesetz aufnehmen, damit die Anbieter solch digitaler Weiterbildungsangebote Klarheit und Sicherheit haben. Ich möchte allerdings auch kein Geheimnis daraus machen, dass ich es bedauerlich finde, dass nun die Berichtspflicht abgeschafft werden soll. Dieser Bericht wurde einmal im Jahr 2018 abgegeben, allerdings nicht in der erschöpfenden Form, die wir uns vorgestellt haben, als die Berichtspflicht seinerzeit ins Gesetz aufgenommen wurde. Ich weiß nicht, ob das nun der maßgebliche Gradmesser für Bürokratieabbau ist. Sie können sicher sein, dass Bürokratieabbau und Entfesselung für uns Freie Demokraten ein ganz wichtiges Anliegen sind. Ich habe aber meine Zweifel, ob gerade dieser Wegfall der Berichtspflicht den Bürokratieabbau maßgeblich voranbringt. Ich denke, wir werden im Rahmen der parlamentarischen Möglichkeiten einen anderen Weg finden, um uns hier zu gegebener Zeit mit den Instrumenten und der Wirksamkeit der Instrumente des Arbeiternehmerweiterbildungsgesetzes zu befassen. Ich hätte mir – daraus mache ich kein Geheimnis – auch gut vorstellen können, dass man es bei dieser Berichtspflicht belassen und die Daten, die uns 02.11.2022 seinerzeit in der Beratung maßgeblich interessierten, erhoben hätte. Diese Daten einmal in fünf Jahren zu erheben, ist, meine ich, auch ein Anspruch an die Träger der Weiterbildung, dies als Gelegenheit zu verstehen, um stolz über ihre Arbeit und ihre Erfolge in der Weiterbildung zu berichten. Aber daran soll es nun nicht scheitern. Die Geschäftsordnung des nordrhein-westfälischen Landtags bietet andere Möglichkeiten, uns mit Weiterbildung allgemein zu befassen. Insofern sind wir gemeinsam auf dem Weg, die Weiterbildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Alles, was dafür erforderlich und sinnvoll ist, werden wir Freie Demokaten mittragen und unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)
